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  • · Fachbeitrag · IGeL für Kinderärzte

    Behandlung übergewichtiger Kinder

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim

    | Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind etwa 12 bis 15 Prozent der Kinder in Deutschland übergewichtig. Kinderärzte wissen, dass das Übergewicht in nur wenigen Fällen durch eine Erkrankung, sondern bei prädisponierenden Faktoren durch Fehlernährung und Bewegungsmangel bedingt ist. Meist fällt das Übergewicht beim Kinderarzt anlässlich einer Früherkennungsuntersuchung auf und wird dann mit der Begleitperson besprochen. Oft weisen die Eltern aber auch schon von sich aus auf das Übergewicht ihres Kindes hin und fragen, was man dagegen unternehmen könne. In beiden Fällen ergibt sich dann häufig ein Anknüpfungspunkt, IGe-Leistungen (IGeL) anzubieten. |

    Abgrenzung von IGeL und GKV-Leistungen

    Der Ausschluss (und gegebenenfalls die Behandlung) von Erkrankungen und Folgeerkrankungen, die mit dem Übergewicht zusammenhängen, fällt unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Aber auch das Übergewicht selbst kann krankhaft sein und dann zulasten der GKV behandelt werden. Bei einem Body-Mass-Index (BMI) von mehr als 30 wird das Übergewicht als eigenständiges Krankheitsbild gesehen. Das zulasten der GKV behandelbare Übergewicht fällt dann zum Beispiel unter die ICD-10-Kodierung E66.0 ff. oder E66.9 ff. Die GKV bietet für solche Fälle sowohl einzelne Behandlungsprogramme an als auch Behandlungen in speziellen Sanatorien.

     

    In den meisten Fällen ist das Übergewicht bei Kindern aber weder krankheitsbedingt, noch hat es das Ausmaß einer zulasten der GKV behandelbaren Krankheit. Die dann erfolgenden Leistungen sind als IGeL privat zu liquidieren - selbstverständlich nach entsprechender Aufklärung und nach Abschluss eines schriftlichen IGeL-Behandlungsvertrags vor der Behandlung. Eine entsprechende Musterformulierung finden Sie unter www.aaa.iww.de > Downloads > Musterverträge/-schreiben.