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  • · Nachricht · Verordnung

    Verordnung von Heilmitteln, medizinischer Reha und häuslicher Krankenpflege künftig auch per Videosprechstunde

    | Ärzte dürfen Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Zukunft auch per Videosprechstunde verordnen. Das hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19.01.2023 beschlossen und die Voraussetzungen dafür konkretisiert (s. Kasten). Der Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließend prüft noch der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen, ob die ärztliche Vergütung angepasst werden muss. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate Zeit, d. h. bis Oktober 2023. |

     

    • Voraussetzungen für die Verordnung von Heilmitteln und anderen Leistungen per Videosprechstunde
    • Eine Erstverordnung von Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege per Videosprechstunde ist nicht möglich. Diese Einschränkung gilt für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, da diese ohnehin einmalig verordnet werden.
    • Der Arzt muss die verordnungsrelevante Diagnose bereits durch persönliche Untersuchung im direkten Arzt-Patienten-Kontakt festgestellt haben.
    • Der Arzt muss per Videosprechstunde sicher beurteilen können, ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch weiterhin vorliegen. Ggf. ist eine weitere körperliche Untersuchung notwendig.
    • Sind dem Arzt alle verordnungsrelevanten Informationen bekannt, kann er weitere Verordnungen bzw. Folgeverordnungen für Heilmittel bzw. häusliche Krankenpflege ausnahmsweise auch nach Telefonkontakt ausstellen.
    • Der Patient hat keinen Anspruch auf eine Verordnung ohne unmittelbaren persönlichen Arztkontakt.
     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2023 | Seite 1 | ID 49030478