Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Arzneimittel-Richtlinie

    Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zu L-Methionin tritt noch nicht in Kraft

    | Im August 2011 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die folgende Ausnahmeregelung für L-Methionin in Nr. 30 der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (sogenannte OTC-Ausnahmeliste) zu streichen. |

     

    L-Methionin, nur zur Vermeidung der Steinneubildung bei Phosphatsteinen bei neurogener Blasenlähmung, wenn Ernährungsempfehlungen und Blasenentleerungstraining erfolglos geblieben sind.

    Da die Beschlüsse des G-BA erst nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten, konnte die Regelung in der OTC-Ausnahmeliste frühestens Ende Oktober bis Anfang November 2011 tatsächlich gestrichen werden. Zwischenzeitlich hat das BMG den G-BA aber um weitere Informationen zu seinem Beschluss zu L-Methionin gebeten und damit die Beanstandungsfrist unterbrochen. Somit kann im Moment noch nicht abgeschätzt werden, ob und - wenn ja - wann dieser Beschluss in Kraft treten wird. „Abrechnung aktuell“ wird Sie hierzu zeitnah informieren.