27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum
Frage: Nicht sehr häufig aber doch immer wieder kommt es vor, dass wir um die Verordnung einer Mutter-Kind-Kur gebeten werden. Vorgelegt wird uns dazu in der Regel ein Vordruck des Müttergenesungswerks. Bei diesem Vordruck handelt es sich nicht um ein vereinbartes Vordruckmuster und außerdem ist das Müttergenesungswerk als Ausstellerin des Vordrucks keine Institution wie eine Krankenkasse. Wie können wir das Ausfüllen dieses Vordrucks abrechnen?
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27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Gutachten
Auch für Privatpatienten ist bei Bedarf das Formular des Müttergenesungswerks „Verordnung von Medizinischer Vorsorge für Mütter/Väter nach § 24 SGB V“ auszufüllen. Im Formular steht „berechnungsfähig nach EBM 01622“. Wie kann privat liquidiert werden? Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Ausfüllen des Formulars doch wohl eher der Leistungsbeschreibung zur EBM-Nr. 01611 (Verwendung des Vordrucks Muster 61) entspricht.
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27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Privatliquidation
Einige Kostenträger haben die Berechnung der Nr. 5295 GOÄ moniert, wenn diese im Rahmen einer Operation berechnet wurde. Die Begründungen waren zum Beispiel „als Bestandteil einer Operation nicht berechenbar“. Richtig daran ist, dass Durchleuchtungen, die der Durchführung einer anderen Leistung dienen, grundsätzlich nicht eigenständig berechenbar sind. Grund dafür ist das in § 4 Abs. 2a der GOÄ verankerte „Zielleistungsprinzip“. Nicht richtig ist, dass diese Kostenträger das ...
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27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Der GOÄ-Spiegel
Im GOÄ-Spiegel greifen wir Fragestellungen aus GOÄ-Seminaren und Leserzuschriften auf.
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27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Hausarzt-EBM
Nicht allen Ärzten ist bewusst, dass sich die Voraussetzungen zur Abrechnung des Chronikerzuschlags durch den neuen Hausarzt-EBM geändert haben. Die Bindung der Abrechnung des Chronikerzuschlags an die Voraussetzungen in § 2 Abs. 2 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Definition schwerwiegender chronischer Krankheiten im Sinne des § 62 SGB V ist nämlich entfallen. Stattdessen gilt seit 1. Oktober 2013 eine neue „Chronikerdefinition“.
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27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Hausarzt-EBM
In AAA 08/2013, Seite 8 und der Sonderausgabe zum Hausarzt-EBM 2013 hatten wir – gestützt auf den Wortlaut der Bestimmung – die Auffassung vertreten, dass der „Zeitraum der letzten vier Quartale“ die vier Quartale vor dem Abrechnungsquartal umfasst. KBV und KVen haben sich jedoch inzwischen darauf verständigt, dass bei der Bestimmung des Zeitraumes „der letzten vier Quartale“ das aktuelle Abrechnungsquartal mitzählt.
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27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Hausarzt-EBM
Wie in AAA 01/2014, Seite 3 gemeldet, hat der Bewertungsausschuss am 18. Dezember 2013 zwei Änderungen am Hausarzt-EBM rückwirkend zum 1. Oktober 2013 beschlossen. Wegen der Feiertage und des Jahreswechsels haben jedoch nicht alle Hausärzte diese Information rechtzeitig vor Abgabe der Abrechnungsunterlagen des Quartals 4/2013 erhalten. Für diejenigen Hausärzte, die diese Änderungen bei der Erstellung der Abrechnung nicht berücksichtigen konnten, stellt sich daher die Frage, ob und ...
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27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Hausarzt-EBM
Den chronisch kranken Patienten kam in der Honorierung im kassenärztlichen Bereich schon im letzten EBM eine erhebliche Bedeutung zu. Mit der Einführung des neuen EBM seit 1. Oktober 2013 wird den chronisch kranken Patienten weiterhin eine große Bedeutung zukommen. Es ist bereits jetzt ersichtlich, dass mit den neuen Pauschalen (Vorhalte- und Versichertenpauschalen) wohl keine vollständige Kompensation des bisherigen Abrechnungsvolumens stattfinden kann, wenn man die neue Gesprächsziffer ...
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27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Soziale Gemeinschaft
Immer wieder gibt es im Rahmen der Kassenabrechnung Probleme bei der Abrechnung von Heimbesuchen nach den EBM-Nrn. 01410 und 01413. Die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) legen die Formulierung „Dieselbe soziale Gemeinschaft“ oft sehr eng aus – die Gerichte (leider) inzwischen auch.
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27.01.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Hausbesuche
Hausbesuche gehören zu den wirtschaftlichsten Leistungen im Gesundheitswesen. Billiger ist eine medizinische Versorgung vor Ort für die Krankenkassen nicht mehr zu haben. Der Hausbesuch ist jedoch zu den Bedingungen des EBM, aus betriebswirtschaftlicher Sicht, von den Ärzten nicht mehr zu leisten.
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