30.09.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Abrechnungsprüfung
Hat ein Vertragsarzt nachweislich nur aufgrund schlichten Versehens eine EBM-Nr. fehlerhaft angesetzt, darf die Kassenärztliche Vereinigung (KV) nur den Differenzbetrag zwischen angesetzter und tatsächlich entstandener Gebührenordnungsposition (GOP) einfordern. Die KVen seien in diesen Fällen gehalten, eine Umsetzung in die tatsächlich entstandene GOP vorzunehmen (Sozialgericht Gotha [SG], Urteil vom 14.1.2015, Az. S 7 KA 7356/11).
> lesen
29.09.2015 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ-Novelle
Mehr Bürokratie und GKV-ähnliche Strukturen: Dieses Szenario droht mit der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), analysiert man die aktuellen Verhandlungen zur GOÄ-Novellierung, die weitgehend geheim ablaufen. Zudem besteht die Gefahr, dass die bisherige klare Trennung zwischen dem Behandlungsvertrag (Arzt/Patient) und dem Versicherungsverhältnis (PKV/Patient) aufgeweicht wird.
> lesen
29.09.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Strafrecht
Die Schweigepflicht ist im Interesse eines guten Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient stets streng einzuhalten. Sie umfasst daher bereits die Tatsache, dass jemand einen Arzt konsultiert hat. Deswegen wird durch die Informationsweitergabe zur Durchsetzung der Honorarforderung stets der Tatbestand des § 203 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt. Zu klären bleibt, in welchen Fällen dies „unbefugt“ erfolgt.
> lesen
29.09.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Der GOÄ-Spiegel
Immer wieder werden in Leserbriefen und GOÄ-Seminaren Fragen zum Behandlungsfall der GOÄ gestellt und es zeigen sich bei manchen Ärzten „Abrechnungslücken“.
> lesen
29.09.2015 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2015
Jeder Hausarzt kennt das: Ein Besuch wird angefordert, doch beim Eintreffen des Arztes ist der Patient nicht anwesend. Weil zum Beispiel ihm selbst oder seinen Angehörigen das Krankheitsbild so dramatisch erschien, dass ein Transport in die nächste Klinik veranlasst wurde.
> lesen
29.09.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum
Frage: Wie die meisten anderen Hausärzte auch, haben wir eine Genehmigung zur Abrechnung der Psychosomatikpositionen 35100 und 35110. Die psychosomatischen Interventionen nach EBM-Nr. 35110 dauern regelmäßig länger als 15 Minuten, häufig 20 Minuten und mehr. Laut Leistungsbeschreibung setzt die 35110 eine Mindestdauer der Intervention von 15 Minuten voraus, andererseits ist die 35110 aber bis zu dreimal an einem Tag berechnungsfähig. Wir erwägen für die Fälle, in denen die Intervention ...
> lesen
29.09.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Heilmittelwerberecht
Wieder einmal hat die Rechtsprechung bestätigt, dass (Zahn-)Ärzte keine kostenlosen Leistungen erbringen bzw. nicht damit werben dürfen. So untersagte das Landgericht (LG) Stade einer Zahnarztpraxis, „50+ Patienten“ anhand abgeformter Zähne kostenlos einen exklusiven „Vitalitätsplan“ zu erstellen und damit zu werben (Urteil vom 25.6.2015, Az. 8 O 37/15). Und das LG Stuttgart verurteilte einen Zahnarzt dazu, die Werbung für eine kostenlose Zahnreinigung zu unterlassen (Urteil vom ...
> lesen
29.09.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Mit seinem (merkwürdigen) Interpretationsbeschluss 73 (mit Wirkung zum 1.10.2015) hat der Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses klargestellt, dass bei Selbstbehandlungen ein (GKV-versicherter) Vertragsarzt die EBM-Nr. 01430 – für Selbstverordnungen – abrechnen kann.
> lesen
29.09.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum
Frage: Wir betreuen mehrere ältere, teilweise demente Patienten, die nicht jedes Quartal in die Praxis kommen können. Häufig kommt es vor, dass in einem Folgequartal ausschließlich Bezugspersonen dieser Patienten in die Praxis kommen, manchmal auch mehrfach in einem Quartal. Da wir die betreffenden Patienten in dem Quartal nicht persönlich sehen und somit kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt (APK) stattfindet, ist keine Versichertenpauschale berechnungsfähig, sondern lediglich die ...
> lesen
29.09.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Honorarverhandlungen 2016
Zwar hatten sich KBV und Krankenkassen bereits am 12. August 2015 über die Veränderungsraten der Morbiditätsstruktur für das Jahr 2016 verständigt (siehe dazu AAA 09/2015, Seite 3). Eine Einigung über die Anpassung des Orientierungswerts konnte jedoch in den weiteren Verhandlungen nicht erzielt werden. Daher musste erneut der um unparteiische Mitglieder ergänzte Erweiterte Bewertungsausschuss entscheiden.
> lesen