04.01.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Die Verlegung des Praxissitzes bedarf der Genehmigung des Zulassungsausschusses (ZA). Liegt eine solche nicht vor, drohen Disziplinarmaßnahmen und Honorarregresse. Für das Landessozialgericht (LSG) Hamburg stellte sich die Frage, ob in einem solchen Fall auch die Zulassung beendet wird. Das LSG stellte fest, dass die nicht genehmigte Sitzverlegung keine die Zulassung beendende Wirkung hat (Urteil vom 7.10.2015, Az. L 5 KA 20/13).
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04.01.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Eine pneumologische Zusatzqualifikation kann nicht ohne Weiteres eine Praxisbesonderheit im hausärztlichen Versorgungsbereich begründen. So hat das Landessozialgericht (LSG) Hamburg mit Urteil vom 7. Oktober 2015 entschieden (Az. L 5 KA 50/14).
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04.01.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Sozialrecht
In Behandlungsfällen, in denen neben Basis- auch Speziallaborleistungen erbracht und abgerechnet werden (sogenannte Mischfälle), ist das Ansetzen der Kostenpauschale 40100 EBM ausgeschlossen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun in mehreren Verfahren entschieden, dass der Ausschluss der Berechnungsfähigkeit mit höherrangigem Recht vereinbar ist (Entscheidungen vom 16.12.2015, Az. B 6 KA 39/14 R, B 6 KA 10/15 R, B 6 KA 39/15 R).
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21.12.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Kurz vor dem Jahresende hat der Bewertungsausschuss noch einige EBM-Änderungen beschlossen. Es handelt sich vorwiegend um neue Leistungen. Im Einzelnen wurden folgende Beschlüsse gefasst:
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21.12.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Wenn, wie zum Beispiel vor der Grippesaison, in großem Umfang Schutzimpfungen anfallen, ist es üblich, eine nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa) damit zu beauftragen, die Impfungen im Rahmen einer „Hausbesuchstour“ durchzuführen. In einigen KVen wurde dieses Vorgehen als unzulässig erachtet, weil die ärztliche Indikationsstellung und gegebenenfalls erforderliche Untersuchung zur Feststellung von Kontraindikationen durch die NäPa nicht erbracht werden dürfen. In der Folge wurden ...
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21.12.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Gesetzgebung
Für Verordnungen, die ab dem 1. Januar 2017 ausgestellt werden, gelten ab diesem Zeitpunkt neue Spielregeln. Die derzeit in § 106 SGB V detailliert geregelte Richtgrößenprüfung als Regel-Prüfmethode entfällt. Vielmehr müssen sich die regionalen Vertragspartner (Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen) über die Ausgestaltung der Prüfungen verständigen – allerdings unter Beachtung der Vorgaben auf Bundesebene. Diese Rahmenvorgaben haben KBV und Krankenkassen jetzt ...
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21.12.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Der GOÄ-Spiegel
Im GOÄ-Spiegel greifen wir Fragestellungen aus GOÄ-Seminaren und Leserzuschriften auf.
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21.12.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Leserservice
Fragen zur Kassenabrechnung beantwortet Dr. med. Heinrich Weichmann, langjähriger Referent bei der KBV in Berlin. Bei Fragen zu Privatliquidation und IGeL hilft Ihnen Dr. med. Bernhard Kleinken, u.a. Herausgeber und Autor des GOÄ-Kommentars des Kohlhammer-Verlags. Schreiben Sie einfach eine E-Mail mit Ihren Fragen an aaa@iww.de , nutzen Sie Facebook zur Kontaktaufnahme ( www.facebook.com/aaa.iww ) oder faxen Sie uns (02596 922-99).
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21.12.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Ein Regress darf auch gegen einen aus der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschiedenen Arzt festgesetzt werden. Dessen Verantwortlichkeit für seine Behandlungs- und Verordnungsweise während der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ende nicht mit seinem Ausscheiden. Dies gilt ungeachtet dessen, dass ein ausgeschiedener Arzt den Regress nicht durch Abschluss einer individuellen Richtgrößenvereinbarung für die Zukunft (§ 106 Abs. 5d SGB V) abwenden kann (Bundessozialgericht ...
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21.12.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Wenn ein festgesetzter Richtgrößenregress bei einem Arzt nicht realisierbar ist, trifft das Risiko die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und nicht die Krankenkasse (Bundessozialgericht [BSG], Entscheidungen vom 28.10.2015 , Az. B 6 KA 35/14 R und B 6 KA 15/15 R).
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