· Fachbeitrag · Vertragsrecht/Praxisnachbesetzung
Praxisverkäufer verliert Anspruch auf Zahlung bei überlangem Verfahren
von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht Sören Kleinke, Münster, rechtsanwalt-kleinke.de
Praxisnachfolgeverfahren können sich im ungünstigsten Falle über Jahre hinziehen, wenn es mehrere Bewerber gibt und diese den Rechtsweg ausschöpfen. Wird die Praxis in der Zeit nicht weiterbetrieben, beispielsweise aus Alters- oder Gesundheitsgründen, so kann der Praxisverkäufer unter Umständen von dem Praxiskäufer keinen Kaufpreis mehr verlangen, auch wenn der Praxiskäufer die Zulassung erhält. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall einer Praxis entschieden (Urteil vom 08.01.2026, Az. 2 U 54/24).
Sachverhalt
Der klagende Arzt, ein Nephrologe, hatte seine Praxis in den Räumlichkeiten eines Dialysedienstleiters betrieben, mit dem ein langjähriger Kooperationsvertrag bestand. Als er mit diesem in Streit geriet, verlegte er seine Praxis trotz des noch laufenden Kooperationsvertrages an einen anderen Standort. Der Arzt wurde dann zwei Jahre später rechtskräftig verurteilt, den Kooperationsvertrag fortzusetzen und einen Antrag auf Rückverlegung des Vertragsarztsitzes an den alten Standort verurteilt. Der Zulassungsausschuss genehmigte auch den (Rück-)Verlegungsantrag.
Erst Entzug der Zulassung, dann Antrag auf Nachbesetzung
Da der Vertragsarzt an dem alten Standort aber nicht seine vertragsärztliche Tätigkeit aufnahm, sondern seine Patienten weiter an dem zwischenzeitlichen Standort betreute, entzog der Zulassungsausschuss ihm die vertragsärztliche Zulassung. Aufgrunddessen stellte der Arzt einen Antrag auf Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens gemäß § 103 Abs. 3a Sozialgesetzbuch (SGB) V, dem auch entsprochen wurde, und beendete seine ärztliche Tätigkeit kurze Zeit danach. Er schloss mit dem beklagten, potenziellen Nachfolger einen Praxiskaufvertrag ab, wonach er seine Arztpraxis an den Beklagten verkauft zu einem Kaufpreis von 300.000 Euro, wovon 275.000 Euro für den ideellen Wert der Praxis gezahlt werden sollten. Der Praxiskaufvertrag stand unter der aufschiebenden Bedingung der bestandskräftigen Zulassung des Erwerbers.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 15,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig