24.07.2015 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Sieben Jahre ohne Fortbildungsnachweis: Erst Honorarkürzungen, dann Entzug der Zulassung
Wer sieben Jahre lang trotz mehrfacher behördlicher Erinnerung seiner vertragsärztlichen Pflicht zum Fortbildungsnachweis nicht nachkommt, liefert einen ausreichenden Grund für die Entziehung. Persönliche Lebensumstände (Erkrankung naher Verwandter, Schul- und Erziehungsprobleme oder Ähnliches) spielen bei der Zulassungsentziehung keine Rolle. Und auch unverschuldete Pflichtverletzungen können dazu führen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) vor kurzem bestätigt (Beschluss vom 11.2.2015, Az. B 6 KA 37/14 B).
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