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  • 24.07.2015 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Sieben Jahre ohne Fortbildungsnachweis: Erst Honorarkürzungen, dann Entzug der Zulassung

    | Wer sieben Jahre lang trotz mehrfacher behördlicher Erinnerung seiner vertragsärztlichen Pflicht zum Fortbildungsnachweis nicht nachkommt, liefert einen ausreichenden Grund für die Entziehung. Persönliche Lebensumstände (Erkrankung naher Verwandter, Schul- und Erziehungsprobleme oder Ähnliches) spielen bei der Zulassungsentziehung keine Rolle. Und auch unverschuldete Pflichtverletzungen können dazu führen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) vor kurzem bestätigt (Beschluss vom 11.2.2015, Az. B 6 KA 37/14 B). |