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  • 24.07.2015 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Nachhaltige Erleichterungen für MVZ-Gründung

    | Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat der Gesetzgeber weitere Erleichterungen für die Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) umgesetzt. Weitgehend unbemerkt ist die bislang obligatorische Bürgschaftserklärung (die Haftung mit dem gesamten (Privat-)Vermögen) künftig nur noch eines von mehreren wählbaren Sicherungsmitteln. |