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  • 11.12.2018 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Arbeitsunfähigkeits-Feststellungen bei präventiver Koloskopie meist rechtswidrig

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat „Richtlinien über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung“ (AU-Richtlinie) erlassen. Darin sind u. a. die Definition der AU, Bewertungsmaßstäbe sowie Ausnahmetatbestände geregelt. Und daraus geht hervor, dass bei Durchführung von ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen grundsätzlich keine AU vorliegt. Das gilt auch für die präventive Koloskopie zur Darmkrebs-Früherkennung. |