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  • · Fachbeitrag · Schließung der BKK für Heilberufe

    BKK-Patienten: Übergangsregelung für das 1. Quartal 2012

    | Die BKK für Heilberufe wurde wegen fehlender dauerhafter Leistungsfähigkeit zum 31. Dezember 2011 geschlossen. Alle Versicherten dieser Krankenkasse wurden aufgefordert, sich möglichst bis zum 1. Januar 2012 eine neue Krankenkasse zu suchen. Die Erfahrungen mit der Schließung der CITY-BKK zum 30. Juni 2011 lassen jedoch erwarten, dass längst nicht alle ehemaligen Versicherten zum Jahresbeginn eine neue Kasse gewählt haben bzw. über eine Krankenversichertenkarte ihrer neuen Krankenkasse verfügen. Aus diesem Grund haben sich KBV und Krankenkassen auf eine Übergangsregelung für das 1. Quartal 2012 verständigt: |

     

    • Falls ehemalige Versicherte der BKK für Heilberufe im 1. Quartal 2012 noch keine Krankenversichertenkarte ihrer neuen Krankenkasse erhalten haben, können sie bei einem Arztbesuch vorübergehend noch ihre alte Krankenversichertenkarte oder einen anderen gültigen Behandlungsausweis vorlegen. Die Karten können Sie also wie gewohnt einlesen. Auch die Abrechnung erfolgt durch eine entsprechende Kennzeichnung in den Stammdaten des Updates für die Praxisverwaltungssoftware unverändert.

     

    • Diese Regelung gilt längstens bis zum 31. März 2012. Ab dem 1. April 2012 ist das Einlesen der Krankenversichertenkarten der BKK für Heilberufe technisch nicht mehr möglich. Eine Abrechnung zu Lasten der BKK für Heilberufe (auch im Ersatzverfahren) kann für ärztliche Behandlungen dann nicht mehr erfolgen.

     

    • Dies gilt auch für ärztliche Behandlungen auf der Grundlage von Überweisungsscheinen. Auch wenn der Überweisungsschein vor dem 1. April 2012 ausgestellt wurde, ist für Leistungen ab dem 1. April 2012 ein neuer Überweisungsschein mit der neuen Kassennummer erforderlich.
    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 1 | ID 30983180