30.10.2015 · Fachbeitrag · Rechtsprechung
Laborleistungen nur quotiert zu vergüten, ist rechtmäßig
Die KVen dürfen Laborleistungen der Kapitel 32 und 40 quotiert vergüten. Ihre diesbezügliche Honorarverteilungsregelung ist durch eine entsprechende Ermächtigung des Bewertungsausschusses gedeckt (Bundessozialgericht [BSG], Entscheidungen vom 19.8.2015, Az. B 6 KA 33/14 R, B 6 KA 34/14 R, B 6 KA 44/14 R, B 6 KA 11/15 R und B 6 KA 12/15 R). Die von Hausärzten abgerechneten allgemeinen und speziellen Laboruntersuchungen werden im 2. Halbjahr 2015 nur mit 91,58 Prozent der Kostensätze des EBM vergütet.
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