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  • 29.04.2013 · Fachbeitrag · Honorarrecht

    KV verhält sich widersprüchlich – Arzt gewinnt erstinstanzlich im Streit um höheres Honorar

    | Mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 30. Januar 2013 hat das Sozialgericht (SG) Marburg die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen verurteilt, den Honorarbescheid eines Arztes abzuändern und entsprechende Nachvergütungen im Wert von etwa 7.500 Euro vorzunehmen. Die KV hatte sich nach Überzeugung des Gerichts widersprüchlich verhalten und müsse sich dies entgegenhalten lassen (Az. S 12 KA 386/11). |