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  • 04.10.2022 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Keine „doppelte“ Plausibilitätsprüfung ohne Vorabinformation der KV

    | Hat eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) für einen bestimmten Zeitraum aufgrund einer Plausibilitätsprüfung einen Honorarrückforderungsbescheid erlassen ohne den Hinweis darauf, sich eine weitere Prüfung vorzubehalten, darf der Vertragsarzt darauf vertrauen, dass keine weitere Plausibilitätsprüfung für denselben Zeitraum erfolgen wird (Sozialgericht [SG] Marburg, Urteil vom 01.08.2022, Az. S 18 KA 52/16). |