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  • 22.04.2022 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Unvollständig überwundene Abhängigkeitserkrankung: Ärztliche Approbation darf ruhen

    | Das Ruhen der ärztlichen Approbation darf angeordnet werden, sofern der betreffende Arzt den aus medizinischer Sicht erforderlichen Nachweis einer mindestens einjährigen Opioidabstinenz nicht führen kann (Verwaltungsgericht [VG] Ansbach, Beschluss vom 30.07.2021, Az. AN 4 S 21.01357). Die Entscheidung gegen einen niedergelassenen Arzt ist wegen des berufsrechtlichen Gehalts für alle Ärztinnen und Ärzte relevant. |