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  • 01.09.2017 · Fachbeitrag · Selbstzahlerleistungen

    IGeL: Beratung zur Patientenverfügung

    | Im Zusammenhang mit Patientenverfügungen wird häufig die Beratung durch den Hausarzt, nicht durch einen Anwalt oder Notar gewünscht. Schließlich kennt nur der Arzt die gesundheitsbezogenen Fakten des Patienten und niemand weiß so gut wie er, welche Umstände eintreten können. Um Ärzte bei derlei Beratungen zu unterstützen, gibt es von den Ärztekammern reichlich hilfreiche Informationen – in puncto Vergütung dieser ärztlichen Leistung herrscht jedoch Wildwuchs. |