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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Kinderärzte - „Sofortlabor“

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim

    | Regelmäßig erreichen uns Anfragen zur GOÄ-Abrechnung von in der pädiatrischen Praxis durchgeführten Laboruntersuchungen. |

     

    Frage: „Wie kann ich nach GOÄ den Mononukleose-Schnelltest entsprechend der Nr. 32133 EBM berechnen?“

     

    Antwort: Den Test können Sie nach der Nr. 3525 GOÄ (Mononukleosetest, Untersuchung unabhängig vom Messverfahren, 100 Punkte, 1,15-fach 6,70 Euro) abrechnen. Im Honorar sind die Kosten für den Test inbegriffen. Bei Testkosten von etwa 2,30 Euro ist das Honorar von 6,70 Euro als angemessen zu sehen. Die Blutentnahme ist zusätzlich berechenbar (Nr. 250 GOÄ).

     

    Frage: „Wie berechne ich den Scharlach-Schnelltest nach der GOÄ?“

     

    Antwort: Den Schnelltest auf Streptokokken A können Sie analog nach Nr. 4504 GOÄ (Nachweis von Bakterien mittels Agglutination, Untersuchung mit ähnlichem methodischen Aufwand, 130 Punkte, 1,15-fach 8,71 Euro) abrechnen. Die Abstrichentnahme ist zusätzlich berechenbar. Die auch anzutreffende Analogabrechnung mit der Nr. 4565 GOÄ (Bakterienantigene, mittels Ligandenassay, Untersuchung mit ähnlichem methodischen Aufwand, 250 Punkte, 1,15-fach 16,76 Euro) ist angesichts der relativ geringen Testkosten überhöht und deshalb nicht zu empfehlen.

     

    Frage: 1„Wie kann ich nach GOÄ die Untersuchung von Stuhl auf Wurmeier abrechnen?“

     

    Antwort: Hier müssen Sie aufpassen: Neben den „augenfälligen“ Nrn. 3508 GOÄ (Mikroskopie Nativpräparat, 80 Punkte, 1,15-fach 5,36 Euro) und 3509 GOÄ (Mikroskopie Nativpräparat nach einfacher Färbung, 100 Punkte, 1,15-fach 6,70 Euro) enthält die GOÄ für den mikroskopischen Nachweis bestimmter Krankheitserreger „Spezialziffern“. Für Wurmeier sind das

    • die Nrn. 4740 GOÄ ff. (dabei die Nr. 4744, Wurmeier ohne oder mit einfacher Anfärbung, 120 Punkte, 1,15-fach 8,04 Euro)
    • bzw. 4747 GOÄ ff. (dabei die Nr. 4750 GOÄ, Wurmeier ohne oder mit einfacher Anfärbung nach einfacher Anreicherung, 160 Punkte, 1,15-fach 10,72 Euro).

     

    Die Probenentnahme können Sie nach Nr. 298 GOÄ (auch für die Tesafilmmethode bei Oxyuren) zusätzlich berechnen.

     

    MERKE | Bitte schauen Sie bei mikroskopischen Untersuchungen auf Parasiten und andere Krankheitserreger immer genau nach, was Sie machen und ob es dafür in der GOÄ eine spezielle Ziffer gibt (so ist zum Beispiel schon der Nachweis von Pilzen mit Zusatz von KOH nicht Nr. 3508 GOÄ, sondern Nr. 4711 GOÄ).

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 16 | ID 42820855