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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    BÄK veröffentlicht Informationsmaterial zur Faktorsteigerung und zur Abdingung nach GOÄ

    | Die Bundesärztekammer (BÄK) hat einem Beschluss des Ärztetags 2022 Taten folgen lassen. Nachdem zuvor bereits einige Facharztverbände auf die Möglichkeiten der Faktorsteigerungen und besonderen Honorarvereinbarungen gemäß GOÄ verwiesen haben, informiert nun auch die BÄK zum Thema. Der Bundesgesundheitsminister wird aufgefordert, die „völlig veraltete GOÄ von Grund auf zu reformieren“. Bis es so weit ist, gibt die BÄK den Mitgliedern „Hinweise zur adäquaten Vergütung von zuwendungsintensiven Leistungen.“ |

     

    Der Ärztetag 2022 in Bremen hatte beschlossen, dass die BÄK die Ärzteschaft über die rechtskonforme Möglichkeit der Anwendung besonderer Honorarvereinbarungen mit höheren Steigerungsfaktoren informieren soll, falls die GOÄneu nicht bis zum 31.12.2022 in Kraft tritt. Die GOÄneu ist nicht in Kraft getreten, sodass die BÄK nun neben einer Pressemitteilung (online unter iww.de/s7950) weiteres Informationsmaterial für Ärztinnen und Ärzte veröffentlicht hat, das sich teilweise auch an die Patienten richtet:

    • Merkblatt der BÄK zu abweichenden Honorarvereinbarungen sowie zur Anwendung höherer Steigerungsfaktoren auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (8 Seiten)
    • Hinweise der BÄK zu abweichenden Honorarvereinbarungen sowie zur Anwendung höherer Steigerungsfaktoren auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (10 Seiten)
    • Anschreiben sowie ein Faltblatt an Patientinnen und Patienten

     

    Zu den Themen Faktorsteigerung und abweichende Honorarvereinbarung steht für AAA-Abonnenten die Sonderausgabe „Mehr Honorar durch Faktorsteigerung“ bereit (online unter iww.de/s7952).

    Quelle: Ausgabe 05 / 2023 | Seite 1 | ID 49409059