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  • · Fachbeitrag · GOÄ

    So sichern Sie sich bei Anfragen privater Versicherungen ein angemessenes Honorar!

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim

    | Private Versicherungen (z. B. Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherungen) benötigen für Versicherungsabschlüsse oder bei Schadensfällen häufig die Unterstützung des behandelnden Arztes. Achtung: Es geht hier um private (!) Versicherungen, nicht um Sozialversicherungen - darunter fallen auch Berufsgenossenschaften - oder Anfragen von Ämtern. Oft ist der private Charakter der Versicherung am „AG“ (Aktiengesellschaft) im Namen zu erkennen (z. B. AXA, DKV, HUK). Aber auch hinter „aG“ (auf Gegenseitigkeit) steckt meist ein privates Unternehmen (z. B. Barmenia, Continentale, Debeka). |

    Liegt eine Entbindung von der Schweigepflicht vor?

    Bevor Sie überhaupt erwägen, die Anfrage der privaten Versicherung zu beantworten, muss geklärt sein, dass die Schweigepflicht eingehalten wird. Weist das Unternehmen nur auf eine vorliegende Schweigepflichtsentbindung hin, reicht das nicht. Die Erklärung muss aktuell und anlassbezogen sein. Dazu, was das konkret bedeutet, gibt es ein weites Feld von Meinungen, und es soll hier auch keine juristische Diskussion geführt werden. Im Zweifel muss die Versicherung aufgefordert werden, eine auf den Anlass bezogene und zeitnahe Erklärung vorzulegen. Das heißt: Die Erklärung hat ein Aktenzeichen oder eine Betreffangabe und ist einige Wochen, höchstens jedoch einige Monate alt.

     

    PRAXISHINWEIS | Den oft gegebenen Rat, selbst den Patienten zu fragen oder ihm Anfrage und ärztliche Antwort mit der Bitte um Weiterleitung an die Versicherung zu geben, hält der Autor nicht für optimal. Das könnte Fragen nach der Vergütung aufwerfen und macht zusätzlich Arbeit. Die Versicherung braucht Ihre Antwort und nicht Sie den Auftrag der Versicherung!