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  • · Fachbeitrag · Auslagenersatz

    Die Berechnung von Auslagen in der GOÄ

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim

    | Als „Auslage“ gemäß GOÄ gilt nur das, was die Ärztin bzw. der Arzt selber beschafft und bezahlt hat und dann bei einem Patienten im Zusammenhang mit der Behandlung verbraucht. Das wirft die Frage der Abgrenzung zum (nicht berechenbaren) Praxisbedarf auf, die dieser Beitrag beantwortet. |

    Die Regeln zur Berechnung von Auslagen

    Die grundlegende Regel zur Abrechnung von Auslagen findet sich im § 4 Abs. 3 GOÄ: „Mit den Gebühren sind die Praxiskosten einschließlich der Kosten für den Sprechstundenbedarf ... abgegolten, soweit nicht in dieser Verordnung etwas anderes bestimmt ist.“ Die entsprechenden Ausnahmen von dieser Regelung finden sich

    • teils direkt bei den Gebührenpositionen,