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  • · Fachbeitrag · GOÄ

    Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung von Sachkosten in der Privatliquidation

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim

    | Wenn unklar ist, ob die bei einer Leistungserbringung entstandenen Sachkosten berechenbar sind oder nicht, lässt sich dies systematisch prüfen. |

    Schritt 1

    Ob zu einer erbrachten Leistung Sachkosten (die GOÄ spricht von „Auslagen“) berechenbar sind oder nicht, regelt die GOÄ an verschiedenen Stellen. Nach § 4 Abs. 3 GOÄ sind Praxiskosten grundsätzlich mit den GOÄ-Gebühren abgegolten „soweit nicht in dieser Verordnung [der GOÄ] etwas anderes bestimmt istr“. Diese Ausnahmen finden sich

    • teils direkt in den Leistungslegenden (z. B. bei Nr. 1105),