· Fachbeitrag · GOÄ-Reform/Gesetzgebung
B-Bild-Sonografien in der „GOÄ-E 26“ (Teil 2)
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Bedburg
Der überarbeitete Entwurf einer neuen GOÄ (Stand: 15.07.2026) wird nachfolgend „GOÄ-E 26“ genannt, der Vorentwurf (Stand: 30.04.2025) „GOÄ-E 25“. Weitere Änderungen sind in nicht auszuschließen. Aus Platzgründen werden die Leistungsbeschreibungen teils nur verändert oder verkürzt wiedergegeben. Die GOÄ-E 26 finden Sie bei der BÄK (siehe iww.de/s16037 ). Der erste Teil des Beitrags wurde bei AAA am 19.08.2026 veröffentlicht.
Haus- und kinderärztliche Sonografieleistungen
Es folgt eine Analyse relevanter Sonografieleistungen nach GOÄ-E 26, die auch für Haus- oder Kinderärzte infrage kommen. Zum Vergleich finden Sie in kursiver Schrift jeweils die Position und die Bewertung aus der aktuell geltenden GOÄ, sofern keine andere Angabe gemacht wird, bei 2,3-fachem Faktor.
Nr. 1200 GOÄ-E 26: Sonografie eines Organs
Die klassische Sonografieleistung ist die eines Organs. Nach geltender GOÄ wird die Nr. 410 GOÄ angesetzt, nach dem aktuellen Reformentwurf die Nr. 1200.
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