· GOÄ-Reform
Was die „Neue GOÄ“ im Paragrafenteil vorsieht – Update zur Version vom 15.07.2026

| Der 129. Deutsche Ärztetag hatte am 29.05.2025 in Leipzig mit einer klaren Mehrheit (212 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen) für eine umfassende Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gestimmt. Der verabschiedete Entwurf wurde an das Bundesgesundheitsministerium übergeben. Als nächstes wäre ein Beschluss der Bundesregierung erforderlich, gefolgt von der Zustimmung des Bundesrats. Als Termin für das Inkrafttreten einer neuen GOÄ wird von Fachleuten der 01.01.2028 genannt.Der Beitrag bezieht sich auf die inzwischen überarbeitete Fassung des GOÄ-Reformentwurfs vom 15.07.2026 (GOÄ-E 26, bei der Bundesärztekammer online unter iww.de/s16292 ). |
|
Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus Platzgründen wird i. d. R. auf die Wiedergabe vollständiger Zitate aus der derzeit geltenden GOÄ und den herangezogenen Dokumenten verzichtet. Allgemein einsehbare Quellen sind am Ende des Beitrags angeführt. |
§ 1 – Anwendungsbereich
Im Absatz 2 wird die Abrechnungsvoraussetzung, dass ärztliche Leistungen „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ erbracht sein müssen, ergänzt um „und die gemäß Berufsordnung der (Landes-)Ärztekammer erbracht werden.“ Berufs- und Weiterbildungsordnung ergänzen sich. Es ist möglich, dass dieser Zusatz den Ärztekammern ermöglichen soll, die ärztliche Tätigkeit außerhalb der Regelungen der Weiterbildungsordnung einzuschränken („Wer darf was?“).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 15,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig