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  • · Fachbeitrag · GOÄ

    Anteiliges GOÄ-Wegegeld, wenn in Pflegeheimen Privat- und Kassenpatienten besucht werden

    von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

    | Häufig entstehen Diskussionen darüber, wie bei Besuchen des Arztes in Pflegeheimen das Wegegeld nach GOÄ zu berechnen ist, insbesondere wenn sowohl Privat- als auch Kassenpatienten besucht werden. |

     

    GOÄ ungenau und Kommentare teilweise nicht eindeutig

    Ausgangspunkt für eine korrekte Berechnung des Wegegeldes ist zunächst § 8 Abs. 3 GOÄ:

     

    • § 8 Abs. 3 GOÄ

    „Werden mehrere Patienten in derselben häuslichen Gemeinschaft oder in einem Heim, insbesondere in einem Alten- oder Pflegeheim besucht , darf der Arzt das Wegegeld unabhängig von der Anzahl der besuchten Patienten und deren Versichertenstatus insgesamt nur einmal und nur anteilig berechnen.“