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  • · Fachbeitrag · Der GOÄ-Spiegel

    Abrechnungshinweise für alle Ärzte

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim

    | Im GOÄ-Spiegel greifen wir Fragestellungen aus GOÄ-Seminaren und Leserzuschriften auf. |

    Samstagssprechstunde und andere „Unzeiten“: Zuschlag und Bemessung des Steigerungsfaktors

    Frage: „Bei den Nrn. 1 und 4 bis 8 GOÄ ist bei Leistungserbringung innerhalb einer Samstagssprechstunde der Zuschlag „D“ mit dem halben Gebührensatz (6,41 Euro) berechnungsfähig. Was aber gilt, wenn keine der zuschlagsfähigen Leistungen erbracht wurde oder dazu noch andere Leistungen berechnet werden oder die Leistung wegen Abrechnungsbestimmungen nicht berechnet werden kann?“

     

    Hinweis | Wir erläutern die Fragestellungen vor allem am Beispiel der Samstagssprechstunde. Die Darstellung gilt aber, wie teils extra angeführt, auch für Leistungserbringungen zu den anderen Zeiten, für welche die GOÄ Zuschläge vorsieht (sogenannte „Unzeiten“).