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  • · Fachbeitrag · ABC der Abrechnung

    „R“ – Rheumatoide Arthritis

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    Die Patientin verspürt seit etwa zwei Jahren zeitweilige Gelenkschmerzen, vorwiegend im Bereich der Hände. Diese Beschwerden sind jeweils nach einiger Zeit wieder verschwunden, sodass sie diesen Beschwerden keine sonderliche Bedeutung beimaß. Auch eine morgendliche Steifigkeit der Hände schrieb sie ihrem Alter und ihrer Arbeit zu. Die Patientin hat rund 20 Jahre in einer Wäscherei gearbeitet und somit häufigen Kontakt zu Wasser. Als die Beschwerden häufiger und intensiver wurden und auch durch Einnahme von rezeptfreien nicht steroidalen Antirheumatika (NRSA) nicht dauerhaft verschwanden, sucht sie ihren Hausarzt auf.

    Bild: Dr. med. Heiner Pasch

    Anamnese, Befund, Diagnose

    Zu den sonstigen Erkrankungen der Patientin zählen eine chronisch venöse Insuffizienz bei Varicosis, Hypertonie und eine Hyperlipidämie. Die Medikation setzt sich wie folgt zusammen: AT1-Blocker, CSE-Hemmer, bei Bedarf Ibuprofen 600. Die 57 Jahre alte Patientin erscheint in gutem Allgemeinzustand. Es gibt keine kardiopulmonalen Insuffizienzzeichen. Die Wirbelsäule ist frei beweglich. Im Bereich der Hände sind Synovialschwellungen an den Grundgelenken D2–D4 rechts und D3–D4 links mit Druckschmerzhaftigkeit und endgradiger Bewegungseinschränkung festzustellen. Die Laborergebnisse lauten: BKS 33/55 mm n. W., CRP 5,6 mg/dl (normal bis 1 mg/dl); keine Leukozytose, keine Anämie, Harnsäure im unteren Normbereich. RF positiv, ebenfalls die CCP-Antikörper. Radiologisch nachweisbare periartikuläre Weichteilschwellungen an den o. g. Gelenken, konzentrische Gelenkspaltverschmälerungen an den Grundgelenken und Arrosionen der subchondralen Grenzlamellen. Aufgrund der Vorgeschichte sowie der erhobenen Befunde geht der Hausarzt von einer Rheumatoiden Arthritis (RA) aus. Er erörtert mit der Patientin die Bedeutung der Diagnose und bespricht mit ihr, auf welche Dinge sie in ihrem Alltag achten muss. Zunächst wird eine orale Steroidtherapie eingeleitet. Zusätzlich verordnet der Hausarzt physikalische Maßnahmen und Übungen zur Gelenkstabilisierung und Kontrakturprophylaxe. Zur möglichen Einleitung einer Basistherapie überweist der Hausarzt zum Rheumatologen nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Abrechnung nach EBM

    Beim Erstkontakt werden die EBM-Nrn. 03000 und 03220 abgerechnet, außerdem die Nr. 03230. Weitere Positionen sind für die CRP-Bestimmung (Nr. 32128) und – vor geplanter Steroidtherapie – ein Blutzucker-Schnelltest mit Nr. 32025 sowie eine BD-Langzeitmessung (Nr. 03324). Bei einem späteren Kontakt dann noch einmal die Nr. 03230, die Nr. 03221 und die Nr. 03008 für die Terminvereinbarung beim Rheumatologen.