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  • · Fachbeitrag · ABC der Abrechnung

    „H“ – Hyposensibilisierung

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    Die Patientin leidet seit etwa drei Jahren unter einem Heuschnupfen, der sie von Mai bis zum Herbstbeginn beeinträchtigt. Nachdem im letzten Sommer zeitweise Luftnot hinzugekommen war, hatte sie im Frühjahr bei ihrem Hausarzt einen Allergietest durchführen lassen, bei dem sich eine Gräser-/Roggenallergie herausstellte. Auf Anraten ihres Hausarztes entschloss sie sich zu einer Hyposensibilisierung, weshalb sie nun im Oktober in der Praxis erscheint. Für die Patientin ist seit etwa zwei Jahren eine euthyreote Struma diffusa bekannt, weswegen sie einmal täglich 50 µg L-Thyroxin einnimmt.

     

    Bild: IWW

    Befund, Diagnose, Therapie und weiteres Prozedere

    Die 18-jährige, aktuell beschwerdefreie Patientin befindet sich in altersentsprechend gutem Allgemeinzustand. Die Nase ist frei, die Schleimhäute in Mund und Nase reizlos und nicht geschwollen. Das Herz ist klinisch unauffällig (Puls: 68 Schläge/Min., Blutdruck: 115/70 mmHg). Über der Lunge ist vesikuläres Atemgeräusch ohne pathologische Nebengeräusche feststellbar, keine obstruktiven Phänomene. Struma diffusa ist ohne tastbare knotige Veränderungen. Die Spirometrie ist unauffällig.

     

    Bei der Patientin werden eine saisonale Rhinitis und Konjunktivitis allergica sowie ein saisonales Asthma bronchiale bei im Frühjahr nachgewiesener Allergie gegen Gräser- und Roggenpollen diagnostiziert. Der Hausarzt klärt die Patientin noch einmal ausführlich über Risiken und Nebenwirkungen einer Hyposensibilisierung auf und rezeptiert die Therapielösung. Beim nächsten Termin setzt er die erste Injektion und bestellt die Patientin zunächst in wöchentlichem Rhythmus zur Fortführung der Therapie wieder ein.