· Nachricht · Leserforum GOÄ
Nr. 76 GOÄ analog für den Medikationsplan: Geht das?
FRAGE: „Kann ich die Nr. 76 GOÄ analog (70 Punkte) anwenden,beispielsweise für die Überprüfung und Anpassung der Medikamentenpläne? Spielt es dabei eine Rolle, ob der Patient einen Ausdruck wünscht oder nicht?“
Antwort: Der Ansatz der Nr. 76 analog für einen Medikamentenplan ist nicht korrekt. Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 14./15.05.2020 die nachfolgenden Abrechnungsempfehlungen beschlossen: „Erstellung oder Aktualisierung und ggf. elektronische Übersendung eines Medikationsplans analog Nr. 70 GOÄ“ (DÄB 06/2020; 117 [16]). Nr. 70 GOÄ analog ist mit 40 Punkten bewertet.
Weiterführender Hinweis
- Medikationsplan privat abrechnen: BÄK empfiehlt „nur“ Nr. 70 GOÄ analog (AAA 07/2022, Seite 1)
Quelle: ID 50982981