· Nachricht · Leserforum GOÄ
Aufklärung zum Lungenkrebsscreening nach GOÄ abrechnen
FRAGE: „Wie können wir die Aufklärung zum Lungenkrebsscreening und ein Begleitschreiben für das Lungenkrebsscreening nach der GOÄ abrechnen?“
Antwort: Für die Aufklärung zum Lungenkrebsscreening können die bekannten Beratungsleistungen der GOÄ (je nach Zeitdauer Nr. 1 oder Nr. 3 GOÄ) abgerechnet werden. Möglich wäre auch, diese Beratung in die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten zu integrieren und dies mit einem höheren Faktor bei Nr. 29 GOÄ aufgrund des erhöhten Zeitaufwands zu berücksichtigen. Die gesonderte Abrechnung eines Begleitschreibens ist nicht berechnungsfähig.
Quelle: ID 50982982