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  • · Fachbeitrag · Laborbudget

    KVen kürzen Laborbugdets in Gemeinschaftspraxen bei Überschreitung durch einen Arzt?

    | In vielen Gemeinschaftspraxen ist die Tendenz der Kollegen höchst unterschiedlich ausgeprägt, Laboruntersuchungen zu veranlassen. Manche Kollegen erbringen derart umfangreiche Laborbestimmungen, dass der Wirtschaftlichkeitsbonus „Labor“ wegen der hohen Überschreitung des Laborbudgets vollständig aufgezehrt wird. Einige Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) haben Ärzten in Gemeinschaftspraxen mitgeteilt, dass auch die Wirtschaftlichkeitsboni anderer Ärzte der Gemeinschaftspraxis durch die hohe Überschreitung des Laborbudgets eines Arztes geschmälert werden können. |

     

    Ist somit damit zu rechnen, dass auch die Wirtschaftlichkeitsboni der Ärzte, die wenig Laboruntersuchungen veranlassen, durch die Gegenrechnung der Überschreitungen eines anderen Arztes gemindert werden?

     

    Das ist so nicht zutreffend. Gemäß den Ausführungen in Kapitel 32.1 EBM (Labor) wird der Wirtschaftlichkeitsbonus „Labor“ je kurativ ambulanten Arztfall - ausgenommen Fälle nur mit Auftragsleistungen - von der KV vergütet. Das Laborbudget des einzelnen Arztes wird gemäß der Präambel zu Kapitel 32.2 EBM (Allgemeinlabor) bzw. gemäß der Präambel zu Kapitel 32.3 EBM (Speziallabor) mittels der Arztfallzahl des einzelnen Arztes ermittelt.