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  • · Fachbeitrag · Zuständigkeiten

    Wer muss veranlasste Laboruntersuchungen und Verordnungen erbringen?

    | Immer wieder gibt es zwischen Haus- und Fachärzten kontroverse Auseinandersetzungen darüber, wer veranlasste Laboruntersuchungen oder Verordnungen zu erbringen hat (AAA 07/2018, Seite 1; Abruf-Nr. 45359543 ). Ist dafür der Hausarzt zuständig, der Patienten zu einem Arzt des fachärztlichen Versorgungsbereichs überwiesen hat und von diesem gebeten wird, bestimmte Laborbestimmungen durchzuführen oder oft kostspielige Arzneimittel zu verschreiben? Oder sind Laborbestimmungen bzw. Verordnungen Sache des Facharztes, der die entsprechende Indikation gestellt hat? |

    Grundsätzlich ist jeder Arzt für die eigene Diagnostik und Therapie verantwortlich

    Jeder Arzt ist zunächst für die eigene Diagnostik und Therapie verantwortlich. Das bedeutet auch, dass er indizierte Verordnungen und Laborbestimmungen selbst durchführen oder veranlassen muss.

     

    MERKE | Es dürfte selbstverständlich sein, dass bei kontinuierlicher Behandlung eines Patienten im hausärztlichen oder fachärztlichen Versorgungsbereich die entsprechenden Ärzte die Medikamente bzw. Laboruntersuchungen, die für Behandlungen in ihrem Fachgebiet erforderlich sind, selbst verordnen bzw. durchführen oder veranlassen.