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  • · Fachbeitrag · Vordrucke

    Diverse Änderungen im Formularbereich

    | In AAA 05/2018, Seite 2, haben wir bereits über die Einführung neuer Vordrucke Muster 64 (medizinische Vorsorge für Mütter und Väter) und Muster 65 (Ärztliches Attest Kind) zum 01.10.2018 berichtet. Weitere Änderungen bei den Formularen gelten bereits ab 01.07.2018 bzw. werden zum 01.04.2019 eingeführt. So darf ab Juli 2018 nur noch der neue Vordruck des Musters 9 verwendet werden. |

     

    Neues Muster 9 ab 01.07.2018

    Zum 01.07.2018 gilt ein neuer Vordruck ‒ Muster 9 ‒ für die Bescheinigung einer Frühgeburt oder einer Behinderung des Kindes. Das Formular wurde um die Möglichkeit, das Vorliegen einer Behinderung zu bestätigen sowie die entsprechende Beantragungsmöglichkeit erweitert.

     

    Hintergrund der Änderung ist die im vergangenen Jahr in Kraft getretene Regelung im Mutterschutzrecht. Danach verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf 12 Wochen, wenn vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung des Kindes bei diesem eine Behinderung ärztlich festgestellt wird und die Mutter die Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung beantragt.