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  • · Fachbeitrag · Versorgungsstrukturgesetz

    KV Rheinland-Pfalz beschließt neue Honorarverteilung: Individualbudgets ersetzen RLV und QZV

    | Als bundesweit erste KV hat die Vertreterversammlung der KV Rheinland-Pfalz am 15. Februar 2012 von der durch das Versorgungsstrukturgesetz eröffneten Möglichkeit, die bisherige RLV- und QZV-Systematik durch völlig anders gestaltete Honorarverteilungsregelungen zu ersetzen, Gebrauch gemacht. Nachfolgend informiert AAA über die wesentlichen Inhalte dieser neuen Verteilungssystematik in Rheinland-Pfalz. |

    Leistungen mit festen Punktwerten

    RLV und QZV sowie der Kooperationszuschlag als Grundlage der Honorierung werden abgeschafft. Stattdessen sieht der neue - ab 1. April 2012 geltende - Honorarverteilungsmaßstab eine Vergütung der Versicherten- und Grundpauschalen sowie einiger weiterer Leistungen mit festen Punktwerten vor. Für alle übrigen Leistungen gelten Mengenbegrenzungen im Sinne von Individualbudgets. Außerhalb von Mengenbegrenzungen mit festen Punktwerten werden unverändert sämtliche Leistungen außerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergütet. Dies sind insbesondere Präventionsleistungen, ambulante Operationen einschließlich Begleitleistungen, kurative Koloskopien sowie belegärztliche Leistungen des Kapitels 36 EBM.

     

    Mit einem festen Punktwert von 3,5048 Cent vergütet werden sowohl im hausärztlichen als auch im fachärztlichen Versorgungsbereich: