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  • · Fachbeitrag · Versorgungspauschale ab dem 01.07.2026

    EBM-Nr. 03110: Was ist unter „intensivem Betreuungsbedarf“ zu verstehen?

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    In dem Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) zur Einführung der Versorgungspauschale zum 01.07.2026 findet sich im Leistungsinhalt der EBM-Nr. 03110 erstmalig der Begriff „intensiver Betreuungsbedarf“. Wie sollten Hausärztinnen und Hausärzte damit umgehen?

    Begiff „intensiver Betreuungsbedrf“ nicht definiert

    Weder im EBM noch in sonstigen abrechnungsrelevanten Texten der KBV findet sich eine Definition, was unter „intensivem Betreuungsbedarf“ zu verstehen ist oder wann ein solcher Bedarf anzunehmen ist. Diese Bezeichnung ist der Leistungslegende zu Nr. 03110 zu finden, die im Folgequartal nach einer Abrechnung der Nr. 03100 relevant werden kann.

     

    EBM- Position
    Leistung

    Punkte

    Euro*

    03110

    Zuschlag im Folgequartal der Berechnung der Gebührenordnungsposition 03100 für Patienten mit intensivem Betreuungsbedarf gemäß der Nr. 5 der Bestimmungen zum Abschnitt 3.2.1.1

     

    Obligater Leistungsinhalt:

    • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und/oder Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä im Folgequartal nach Berechnung der Nr. 03100

     

    Einmal im Behandlungsfall, höchstens zweimal im Krankheitsfall

    (03113)

    ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr

    152

    19,37

    (03114)

    ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr

    173

    22,04