· Fachbeitrag · Versorgungspauschale ab dem 01.07.2026
EBM-Nr. 03110: Was ist unter „intensivem Betreuungsbedarf“ zu verstehen?
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
In dem Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) zur Einführung der Versorgungspauschale zum 01.07.2026 findet sich im Leistungsinhalt der EBM-Nr. 03110 erstmalig der Begriff „intensiver Betreuungsbedarf“. Wie sollten Hausärztinnen und Hausärzte damit umgehen?
Begiff „intensiver Betreuungsbedrf“ nicht definiert
Weder im EBM noch in sonstigen abrechnungsrelevanten Texten der KBV findet sich eine Definition, was unter „intensivem Betreuungsbedarf“ zu verstehen ist oder wann ein solcher Bedarf anzunehmen ist. Diese Bezeichnung ist der Leistungslegende zu Nr. 03110 zu finden, die im Folgequartal nach einer Abrechnung der Nr. 03100 relevant werden kann.
EBM- Position | Leistung | Punkte | Euro* |
03110 | Zuschlag im Folgequartal der Berechnung der Gebührenordnungsposition 03100 für Patienten mit intensivem Betreuungsbedarf gemäß der Nr. 5 der Bestimmungen zum Abschnitt 3.2.1.1
Obligater Leistungsinhalt:
Einmal im Behandlungsfall, höchstens zweimal im Krankheitsfall | ||
(03113) | ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr | 152 | 19,37 |
(03114) | ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr | 173 | 22,04 |
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