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  • · Fachbeitrag · GOÄ-E für Hausarztpraxen

    GOÄ-Reform: Was die hausärztliche Betreuung gemäß Nr. 24 GOÄ-E bedeutet

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    Mit dem GOÄ-Reformentwurf („GOÄ-E“, mit E für Entwurf) ist in der Leistungslegende der Nr. 24 GOÄ-E erstmalig formuliert worden, was unter „hausärztlicher Betreuung“ zu verstehen ist. Dabei haben es sich die Autoren des GOÄ-Textes leicht gemacht und sich eng am EBM orientiert: Vier der fünf Merkmale, die als wesentlicher fakultativer Leistungsinhalt in der hausärztlichen Versichertenpauschale nach EBM-Nr. 03000 aufgelistet sind (siehe Tab. 2), sind fast wörtlich übernommen worden.

    Klassische Hausarztleistungen im GOÄ-Reformentwurf

    Die Nr. 24 GOÄ-E enthält somit die klassischen Merkmale der hausärztlichen Arbeitsweise, nämlich Betreuung, Koordination, Einleitung diverser Maßnahmen sowie Dokumentation von Befunden.

     

    Das fünfte, nicht aus der EBM-Versichertenpauschale übernommene „Hausarzt-Merkmal“ ist die Anforderung nach weiteren Arzt-Patienten-Kontakten (APK) sowie die Auflistung einer Reihe von Abrechnungsausschlüssen. Im EBM sind diverse Leistungen zur EBM-Nr. 03000 im Anhang 1 aufgelistet, die im gesamten Quartal nicht neben der Nr. 03000 abgerechnet werden können. Das betrifft Leistungsinhalte, die der Pauschalierung im EBM geschuldet sind und deshalb zu Recht auch in der GOÄ-E keinen Niederschlag gefunden haben.

     

    Tab. 1: Nr. 24 GOÄ-E (vom 129. Deutschen Ärztetag verabschiedet)

    Leistungslegende
    Honorar in Euro

    Hausärztliche Betreuung eines Patienten einschließlich

     

    • allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie in Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfeldes,
    • Koordination pflegerischer, diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen insbesondere auch mit anderen behandelnden Ärzten und/oder nicht-ärztlichen Hilfen und/oder flankierenden Diensten,
    • Einleitung präventiver und/oder rehabilitativer Maßnahmen und Integration nicht-ärztlicher Hilfen und/oder flankierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen und
    • Dokumentation, insbesondere Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der Behandlungsdaten
    •  

     

    Die Leistung nach Nummer 24 ist im Kalenderhalbjahr bis zu zweimal berechnungsfähig

    90,00

     

     

    Tab. 2: Hausarztleistungen nach Nr. 24 GOÄ-E sowie EBM-Nr. 03000

    Nr. 24 GOÄ-E
    EBM-Nr. 03000
    • Allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie in Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfelds.
    • Koordination pflegerischer, diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen insbesondere auch mit anderen behandelnden Ärzten und/oder nicht-ärztlichen Hilfen und/oder flankierenden Diensten,
    • Einleitung präventiver und/oder rehabilitativer Maßnahmen und Integration nicht-ärztlicher Hilfen und/oder flankierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen und
    • Dokumentation, insbesondere Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der Behandlungsdaten.
    • Allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfelds.
    • Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen, insbesondere auch mit anderen behandelnden Ärzten, nicht ärztlichen Hilfen und flankierenden Diensten,
    • Einleitung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie die Integration nicht-ärztlicher Hilfen und flankierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen.
    • Erhebung von Behandlungsdaten und Befunden bei anderen Leistungserbringern und Übermittlung erforderlicher Behandlungsdaten und Befunde an andere Leistungserbringer, sofern eine schriftliche Einwilligung des Versicherten, die widerrufen werden kann, vorliegt.
    • Dokumentation, insbesondere Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der wesentlichen Behandlungsdaten.
     

    Die Vorgabe der zweimaligen Abrechnung im Kalenderhalbjahr orientiert sich wohl an dem Quartalsdenken des EBM. Sie dürfte aber auch die Abrechnung in zwei aufeinander folgenden Behandlungsfällen (= Monaten) nicht ausschließen, wenn eine intensivere Betreuung in diesem Zeitraum nötig ist.

     

    Tab. 3: Nr. 25 GOÄ-E – Zuschlag zu Nr. 24 GOÄ-E

    Leistungslegende
    Honorar in Euro

    Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 24 für die hausärztliche Betreuung eines Patienten mit mehr als einer chronischen Erkrankung bei besonderem Aufwand durch die Koordination des aufwendigen Therapieregimes, insbesondere bei bekanntem Risiko pharmakologischer Interaktionen

    35,00

     

     

    Die Nr. 25 GOÄ-E ist der klassische Chronikerzuschlag (zur Nr. 24 GOÄ-E) bei zwei oder mehr chronischen Erkrankungen. Abzuwarten bleibt, was unter dem „besonderen Aufwand durch die Koordination des aufwendigen Therapieregimes“ zu verstehen ist und wie dies von den Versicherern und der BÄK interpretiert wird.

    Honorarvergleich zwischen der GOÄ-E und dem EBM 2026

    Will man die Honorierung der hausärztlichen Betreuung von Patienten und insbesondere von chronisch kranken Patienten zwischen GOÄ-E und EBM 2026 vergleichen, so sollten zwischen verschiedenen Patientengruppen differenziert werden. Jeweils separat zu betrachten wären

    • Patienten ohne chronische Erkrankungen,
    • Patienten mit nur einer „leichten“ chronischen Erkrankung (Stichwort „neue Versorgungspauschale“ nach EBM-Nr. 03100) und
    • Patienten mit einer gravierenden oder mehreren chronischen Erkrankungen.

     

    Unter dem Strich ist honorartechnisch festzustellen, dass bei allen Patienten das GOÄ-E-Honorar deutlich über dem des EBM liegt. So scheint es vertretbar zu sein, dass die Chronikerpauschale nach Nr. 25 GOÄ-E nur bei Patienten mit mindestens zwei chronischen Erkrankungen abrechenbar ist.

     

    In Tabelle 3 werden die ärztlichen Honorare für die Altersgruppen der 18- bis 53-jährigen sowie der 54- bis 74-jährigen Patienten nach GOÄ-E und EBM 2026 gegenübergestellt. Um vergleichbare Leistungen und Vergütungen zu bewerten, werden dabei aus der GOÄ-E die Nrn. 24 und 25 zusammen betrachtet und aus dem EBM 2026 die Nrn. 03000, 03100, 03110, 03220, 03221, 03040 bis 03048. Bei den Vergleichen beziehen sich die Honorare immer auf einen gesamten Krankheitsfall, also auf vier aufeinanderfolgende Quartale.

     

    Tab. 3: Hausärztliche Betreuung – Honorarvergleich GOÄ-E und EBM 2026 (Hausarztpraxis, 2 bis 8 erfüllte Kriterien, d. h. Zuschlag I nach Nr. 03041)

    GOÄ-E
    EBM 2026 (ab 01.07.2026)*
    Variante
    Nrn.
    Honorar
    Nrn.
    Honorar, 18-53 J.
    Honorar 54-74 J.

    A

    Ohne chronische Erkrankung

    4 x Nr. 24 GOÄ-E

    360,00 Euro

    4 x Nr. 03000 + 4 x Nr. 03040 + 4 x Nr. 03041

    128,40 Euro

    145,76 Euro

    B

    Mit 1 chronischen Erkrankung und > 1 Medikament; 1 persönlicher APK pro Quartal

    4 x Nr. 24 GOÄ-E

    360,00 Euro

    4 x Nr. 03000 + 4 x Nr. 03220 + 4 x Nr. 03040 + 4 x Nr. 03041

    193,64 Euro

    212,00 Euro

    C

    Mit 2 und mehr chronischen Erkrankungen; 2 persönliche APK je Quartal,

    4x Nr 24 GOÄ-E + 4 x Nr. 25 GOÄ-E

    530,00 Euro

    4 x Nr. 03000 + 4 x Nr. 03220 + 4 x Nr. 03221 + 4 x Nr. 03040 + 4 x Nr. 03041

    215,04 Euro

    232,40 Euro

    D

    Mit 1 chronische Erkrankung („Chroniker-light“); 1 persönlicher APK im Quartal; kein intensiver Betreuungsbedarf

    4 x Nr. 24 GOÄ-E

    360,00 Euro

    2 x Nr. 03100 + 2 x Nr. 03043 + 2 x Nr. 03044

    139,90 Euro

    151,86 Euro

    E

    Mit 1 chronische Erkrankung („Chroniker-light“); 1 persönlicher APK im Quartal; mit intensivem Betreuungsbedarf

    4 x Nr. 24 GOÄ-E

    360,00 Euro

    2 x Nr. 03100 + 2 x Nr. 03043 + 2 x Nr. 03044 + 2 x Nr. 03110 + 2 x Nr. 03046 + 2 x Nr. 03047

    200,50 Euro

    213,08 Euro

     

     

    * Orientierungspunktwert 2026 = 12,7404 Cent; neue Versorgungspauschale nach EBM-Nr. 03100 sowie nachfolgende EBM-Positionen gelten ab dem 01.07.2026 eingeführt, Details hierzu in der AAA-Sonderausgabe „Versorgungspauschale & Co. sicher umsetzen“, online unter iww.de/s15745

    Quelle: Ausgabe 06 / 2026 | Seite 10 | ID 50847419