· Fachbeitrag · GOÄ-E für Hausarztpraxen
GOÄ-Reform: Was die hausärztliche Betreuung gemäß Nr. 24 GOÄ-E bedeutet
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
Mit dem GOÄ-Reformentwurf („GOÄ-E“, mit E für Entwurf) ist in der Leistungslegende der Nr. 24 GOÄ-E erstmalig formuliert worden, was unter „hausärztlicher Betreuung“ zu verstehen ist. Dabei haben es sich die Autoren des GOÄ-Textes leicht gemacht und sich eng am EBM orientiert: Vier der fünf Merkmale, die als wesentlicher fakultativer Leistungsinhalt in der hausärztlichen Versichertenpauschale nach EBM-Nr. 03000 aufgelistet sind (siehe Tab. 2), sind fast wörtlich übernommen worden.
Klassische Hausarztleistungen im GOÄ-Reformentwurf
Die Nr. 24 GOÄ-E enthält somit die klassischen Merkmale der hausärztlichen Arbeitsweise, nämlich Betreuung, Koordination, Einleitung diverser Maßnahmen sowie Dokumentation von Befunden.
Das fünfte, nicht aus der EBM-Versichertenpauschale übernommene „Hausarzt-Merkmal“ ist die Anforderung nach weiteren Arzt-Patienten-Kontakten (APK) sowie die Auflistung einer Reihe von Abrechnungsausschlüssen. Im EBM sind diverse Leistungen zur EBM-Nr. 03000 im Anhang 1 aufgelistet, die im gesamten Quartal nicht neben der Nr. 03000 abgerechnet werden können. Das betrifft Leistungsinhalte, die der Pauschalierung im EBM geschuldet sind und deshalb zu Recht auch in der GOÄ-E keinen Niederschlag gefunden haben.
Tab. 1: Nr. 24 GOÄ-E (vom 129. Deutschen Ärztetag verabschiedet) | |
Leistungslegende | Honorar in Euro |
Hausärztliche Betreuung eines Patienten einschließlich
Die Leistung nach Nummer 24 ist im Kalenderhalbjahr bis zu zweimal berechnungsfähig | 90,00 |
Tab. 2: Hausarztleistungen nach Nr. 24 GOÄ-E sowie EBM-Nr. 03000 | |
Nr. 24 GOÄ-E | EBM-Nr. 03000 |
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Die Vorgabe der zweimaligen Abrechnung im Kalenderhalbjahr orientiert sich wohl an dem Quartalsdenken des EBM. Sie dürfte aber auch die Abrechnung in zwei aufeinander folgenden Behandlungsfällen (= Monaten) nicht ausschließen, wenn eine intensivere Betreuung in diesem Zeitraum nötig ist.
Tab. 3: Nr. 25 GOÄ-E – Zuschlag zu Nr. 24 GOÄ-E | |
Leistungslegende | Honorar in Euro |
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 24 für die hausärztliche Betreuung eines Patienten mit mehr als einer chronischen Erkrankung bei besonderem Aufwand durch die Koordination des aufwendigen Therapieregimes, insbesondere bei bekanntem Risiko pharmakologischer Interaktionen | 35,00 |
Die Nr. 25 GOÄ-E ist der klassische Chronikerzuschlag (zur Nr. 24 GOÄ-E) bei zwei oder mehr chronischen Erkrankungen. Abzuwarten bleibt, was unter dem „besonderen Aufwand durch die Koordination des aufwendigen Therapieregimes“ zu verstehen ist und wie dies von den Versicherern und der BÄK interpretiert wird.
Honorarvergleich zwischen der GOÄ-E und dem EBM 2026
Will man die Honorierung der hausärztlichen Betreuung von Patienten und insbesondere von chronisch kranken Patienten zwischen GOÄ-E und EBM 2026 vergleichen, so sollten zwischen verschiedenen Patientengruppen differenziert werden. Jeweils separat zu betrachten wären
- Patienten ohne chronische Erkrankungen,
- Patienten mit nur einer „leichten“ chronischen Erkrankung (Stichwort „neue Versorgungspauschale“ nach EBM-Nr. 03100) und
- Patienten mit einer gravierenden oder mehreren chronischen Erkrankungen.
Unter dem Strich ist honorartechnisch festzustellen, dass bei allen Patienten das GOÄ-E-Honorar deutlich über dem des EBM liegt. So scheint es vertretbar zu sein, dass die Chronikerpauschale nach Nr. 25 GOÄ-E nur bei Patienten mit mindestens zwei chronischen Erkrankungen abrechenbar ist.
In Tabelle 3 werden die ärztlichen Honorare für die Altersgruppen der 18- bis 53-jährigen sowie der 54- bis 74-jährigen Patienten nach GOÄ-E und EBM 2026 gegenübergestellt. Um vergleichbare Leistungen und Vergütungen zu bewerten, werden dabei aus der GOÄ-E die Nrn. 24 und 25 zusammen betrachtet und aus dem EBM 2026 die Nrn. 03000, 03100, 03110, 03220, 03221, 03040 bis 03048. Bei den Vergleichen beziehen sich die Honorare immer auf einen gesamten Krankheitsfall, also auf vier aufeinanderfolgende Quartale.
Tab. 3: Hausärztliche Betreuung – Honorarvergleich GOÄ-E und EBM 2026 (Hausarztpraxis, 2 bis 8 erfüllte Kriterien, d. h. Zuschlag I nach Nr. 03041) | ||||||
GOÄ-E | EBM 2026 (ab 01.07.2026)* | |||||
Variante | Nrn. | Honorar | Nrn. | Honorar, 18-53 J. | Honorar 54-74 J. | |
A | Ohne chronische Erkrankung | 4 x Nr. 24 GOÄ-E | 360,00 Euro | 4 x Nr. 03000 + 4 x Nr. 03040 + 4 x Nr. 03041 | 128,40 Euro | 145,76 Euro |
B | Mit 1 chronischen Erkrankung und > 1 Medikament; 1 persönlicher APK pro Quartal | 4 x Nr. 24 GOÄ-E | 360,00 Euro | 4 x Nr. 03000 + 4 x Nr. 03220 + 4 x Nr. 03040 + 4 x Nr. 03041 | 193,64 Euro | 212,00 Euro |
C | Mit 2 und mehr chronischen Erkrankungen; 2 persönliche APK je Quartal, | 4x Nr 24 GOÄ-E + 4 x Nr. 25 GOÄ-E | 530,00 Euro | 4 x Nr. 03000 + 4 x Nr. 03220 + 4 x Nr. 03221 + 4 x Nr. 03040 + 4 x Nr. 03041 | 215,04 Euro | 232,40 Euro |
D | Mit 1 chronische Erkrankung („Chroniker-light“); 1 persönlicher APK im Quartal; kein intensiver Betreuungsbedarf | 4 x Nr. 24 GOÄ-E | 360,00 Euro | 2 x Nr. 03100 + 2 x Nr. 03043 + 2 x Nr. 03044 | 139,90 Euro | 151,86 Euro |
E | Mit 1 chronische Erkrankung („Chroniker-light“); 1 persönlicher APK im Quartal; mit intensivem Betreuungsbedarf | 4 x Nr. 24 GOÄ-E | 360,00 Euro | 2 x Nr. 03100 + 2 x Nr. 03043 + 2 x Nr. 03044 + 2 x Nr. 03110 + 2 x Nr. 03046 + 2 x Nr. 03047 | 200,50 Euro | 213,08 Euro |
* Orientierungspunktwert 2026 = 12,7404 Cent; neue Versorgungspauschale nach EBM-Nr. 03100 sowie nachfolgende EBM-Positionen gelten ab dem 01.07.2026 eingeführt, Details hierzu in der AAA-Sonderausgabe „Versorgungspauschale & Co. sicher umsetzen“, online unter iww.de/s15745