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  • · Fachbeitrag · Vergütung

    Entbudgetierung nimmt Fahrt auf

    | Der Bundestag hat mit dem Gesetz über die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) eine Änderung der §§ 87a und 87b SGB V beschlossen. Die Änderungen sehen vor, dass Kinder- und Jugendärzte ab dem 01.04.2023 alle Leistungen ihres EBM-Kapitels 4 in voller Höhe, also mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung, vergütet bekommen. |

     

    Da diese Leistungen jedoch weiterhin Bestandteil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) sind, müssen die Krankenkassen bei Überschreitung des auf die Kinder- und Jugendärzte entfallenden Anteils der MGV Ausgleichszahlungen leisten. Die Details muss der Bewertungsausschuss bis zum 31.05.2023 beschließen. Für Kinder- und Jugendpsychiater sieht das Gesetz ebenfalls ab dem 01.04.2023 eine extrabudgetäre Vergütung der Leistungen des EBM-Abschnitts 14.2 sowie der EBM-Nrn. 14220, 14222, 14240, 14313 und 14314 vor. Eine Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen ist nach Aussage des Bundesgesundheitsministers ebenfalls geplant.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2023 | Seite 1 | ID 49295446