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  • · Fachbeitrag · Substitutionstherapie

    Therapiegespräch nach EBM-Nr. 01952 bleibt berechnungsfähig

    | Die Corona-Sonderregelung, nach der das therapeutische Gespräch gemäß EBM-Nr. 01952 (Zuschlag Therapiegespräch, 154 Punkte, 17,35 Euro [Orientierungswert 2022]) im Zusammenhang mit der subkutanen Applikation eines Depotpräparats nach Nr. 01953 abgerechnet werden konnte, war zum 31.03.2022 ausgelaufen. Rückwirkend zum 01.04.2022 hat der Bewertungsausschuss jetzt die Leistungslegende der Nr. 01952 wieder um die Nr. 01953 ergänzt. Somit kann das Therapiegespräch nach Nr. 01952 auch weiterhin für die subkutane Applikation eines Depotpräparats abgerechnet werden. |

     

    Weiterführender Hinweis

    • Neue EBM-Nr. 01953 für Depotpräparat ‒ mehr Optionen beim Therapiegespräch nach Nr. 01952 (AAA 05/2020, Seite 6)
    Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 2 | ID 48426753