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  • · Fachbeitrag · Substitution

    Neue EBM-Nr. 01953 für Depotpräparat ‒ mehr Optionen beim Therapiegespräch nach Nr. 01952

    | Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung ab dem Quartal II/2020 eine neue Abrechnungsposition für die Behandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat in den EBM aufgenommen. Gleichzeitig hat er wegen der Coronapandemie die Abrechnungsmöglichkeiten der EBM-Nr. 01952 für das therapeutische Gespräch erweitert. |

     

    Neue Nr. 01953 für die Behandlung mit einem Depotpräparat

    Die subkutane Injektion eines Buprenorphin-Depotpräparats zählt zwar zu den anerkannten substitutionsgestützten Behandlungsmethoden Opioidabhängiger, war aber bislang nicht im EBM abgebildet. Für die Behandlung mit einem Depotpräparat und die Betreuung im Rahmen der Nachsorge hat der Bewertungsausschuss jetzt die Nr. 01953 neu in den EBM aufgenommen, und zwar zunächst befristet bis zum 30.09.2020.

    EBM-Nr.
    Leistungslegende (Kurzfassung)
    Bewertung

    01953

    Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger ...

     

    Obligater Leistungsinhalt

    • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
    • Subkutane Applikation eines Depotpräparats

    und/oder

    • Betreuung im Rahmen der Nachsorge bei Behandlung mit einem Depotpräparat

     

    Fakultativer Leistungsinhalt

    • Veranlassung klinischer Untersuchung(en)

     

    je Behandlungswoche

    130 Punkte

    (14,28 Euro)