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  • · Fachbeitrag · Sonderregelungen COVID-19

    „Corona-Update“ zu telefonischer AU, Nr. 40122, DMP-Vergütung und Fortbildungsnachweisen

    | Die Sonderregelungen zur Abrechnung und zu den Verordnungen, die im Rahmen der Coronapandemie gelten, werden in kurzen Abständen geändert und erweitert. In der Aprilausgabe haben wir bereits ausführlich darüber berichtet ( AAA 04/2020, Seite 3 ). Dazu erfolgt nun ein Update. |

     

    Telefonische oder videotelefonische AU verlängert

    Nach einigem Hin und Her hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Möglichkeit, allein aufgrund eines telefonischen Arzt-Patienten-Kontakts eine Arbeitsunfähigkeits(AU)-Bescheinigung auszustellen, verlängert. Diese Regelung gilt nun zunächst bis zum 18.05.2020 (Anmerkung der Redaktion: am 14.05.2020 hat der G-BA eine weitere Verlängerung der „telefonischen AUe“ bis zum 31.05.2020 beschlossen, Beschluss online unter iww.de/s3698). Bis dahin kann die Feststellung der AU bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Eine Verlängerung der AU kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen erfolgen.

     

    In diesem Zusammenhang hat der G-BA klargestellt, dass neben der rein telefonischen Anamnese auch die videotelefonische Anamnese zur Feststellung von AU nach der Ausnahmeregelung möglich ist.

     

    Abrechnung der Nr. 40122 auch neben der Nr. 01820

    Für die postalische Zustellung von Verordnungen oder Überweisungen im Zusammenhang mit Empfängnisregelung, Sterilisation oder Schwangerschaftsabbruch kann die Nr. 40122 übergangsweise bis zum 30.06.2020 neben der Nr. 01820 abgerechnet werden.

     

    DMP-Vergütung nur bei fristgerechter Dokumentation

    Zwar kann die quartalsbezogene Dokumentation im Rahmen von Disease-Management-Programmen (DMP) für die Quartale I/2020 bis III/2020 ausgesetzt werden. Eine Vergütung für die DMP-Dokumentation erfolgt jedoch in diesen Quartalen nur für fristgerecht versandte Dokumentationen. Wird die Dokumentation nicht fristgerecht eingereicht, erhält der Arzt keine Vergütung.

     

    DMP-Dokumentation auch auf Basis einer telemedizinischen Konsultation

    Für DMP-Patienten gelten hinsichtlich der Form ärztlicher Konsultationen keine Sonderregelungen. Wenn die aktuell aus medizinischer Sicht für die DMP-Dokumentation erforderlichen Untersuchungen telemedizinisch durchführbar sind, kann auf dieser Basis die DMP-Dokumentation erfolgen. Dies kann auch telefonische Konsultationen umfassen.

     

    Nachweisfrist der Fortbildungsverpflichtung verlängert

    Da wegen der Coronapandemie Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Qualitätszirkelsitzungen ausfallen, wurde die Frist zum Nachweis der erforderlichen Fortbildungspunkte um ein Quartal verlängert.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2020 | Seite 2 | ID 46555733