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  • · Schnellcheck GKV-Spargesetz

    GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen – Arzthonorar schrumpft ab 2027 bei diesen Leistungen

    Bild: © Racle Fotodesign – stock.adobe.com

    Am 10.07.2026 wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Auch Hausärztinnen und Hausärzte haben einige honorarrelevante „Kröten“ zu schlucken. Ziel des Spargesetzes ist, die Beiträge der Krankenkassen stabil zu halten – es geht über alle Bereiche des Gesundheitswesens hinweg um Einsparungen in Höhe von rund 19 Mrd. Euro alleine im Jahr 2027. Zahlreiche Maßnahmen, die die ärztliche Kassenabrechnung betreffen, gelten ab dem 01.01.2027.

    Wichtige Honorareinschnitte für Hausarztpraxen

    Es folgen im Überblick die wichtigsten Honorarkürzungen bzw. -streichungen, die ab dem 01.01.2027 für Hausarztpraxen greifen. Über weitere Einschnitte, detaillierte Folgen und Praxistipps für das Abrechnungsverhalten der Arztpraxen bis zum Jahresende halten wir Sie bei AAA auf dem Laufenden:

     

    • Ende der TSVG-Anreize: Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte können für die Vermittlung dringender Facharzttermine derzeit noch die EBM-Nrn. 03008 bzw. 04008 berechnen. Die extrabudgetäre Vergütung dieser Vermittlungspauschale beträgt 16,69 Euro. Diese und weitere Positionen, die eigentlich für schnellere Arzttermine sorgen sollten, fallen ab dem 01.01.2027 ersatzlos weg.

     

    • Ende der ePA-Anreizvergütung: Ab 2027 entfällt die Vergütung für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erstbefüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte (ePA). Die EBM-Nrn. 01431, 01647 und 01648 werden gestrichen.

     

    • Ende des Hygiene-Zuschlags: Der von der KV zugesetzte Hygienezuschlag von 2 Punkten bzw. 0,25 Cent auf jede abgerechnete Grundpauschale fällt Ende 2026 weg. Die im ursprünglichen Gesetzesentwurf nicht enthaltene Streichung dieses Zuschlags wurde auf der Gesetzgebungs-Zielgeraden noch in das Gesetz aufgenommen.

     

    • Ende der EBM-Abrechnung für Organspende-Beratung: Die EBM-Nr. 01480 für die Beratung zur Organspende bei Versicherten ab dem 14. Lebensjahr, die extrabudgetär mit 8,28 Euro vergütet wurde, fällt weg.

     

    Diese und eine Reihe weiterer Maßnahmen wie beispielsweise die Revision des Hautkrebsscreenings, die rigororse Ausdünnung extrabudgetär vergüteter Arztleistungen oder der Abschlag bei neuen Vertragsabschlüssen im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) kommen ab 2027 zusätzlich auf die Hausarztpraxen zu und werden die Praxiseinnahmen schmälern, sofern nicht gegengesteuert wird.

     

    PRAXISTIPP — Nutzen Sie das Restjahr 2026 für Ihre Praxiseinnahmen konsequent aus! Nur ein Beispiel: Rechnen Sie die ePA-Erstbefüllung (Nr. 01648) bei jedem berechtigten Patienten bis zum 31.12.2026 akribisch ab, denn ab Januar 2027 leisten Sie diese Arbeit voraussichtlich zum Nulltarif. AAA wird in den kommenden Wochen und Monaten weitere konkrete Abrechnungstipps präsentieren. Nutzen Sie, um keinen Hinweis zu verpassen, dazu den kostenlosen AAA-Newsletter – das wöchentliche Abrechnungsbriefing zu EBM und GOÄ – bzw. empfehlen Sie diesen gerne auch Ihren hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen weiter (Anmeldung unter iww.de/aaa/newsletter-anmeldung/30).

     

    Meinungen aus Ärzteverbänden und KVen

    Die Ärzteverbände und KVen lehnen das Spargesetz unisono ab. Vom Hausärztinnen und -Hausärzteverband bis zur KBV sind etliche Stellungnahmen zum Sparpaket publiziert worden, wir haben einige (wenige) Stimmen zusammengetragen:

     

    • Hausärztinnen- und Hausärzteverband: Die Bundesvorsitzenden Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier sprechen von einem „schwarzen Tag für die hausärztliche Versorgung“. Sie erklärten weiter, dass es nun die Verantwortung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sei, den Menschen zu erklären, dass sie in Zukunft länger auf Termine warten müssten, dass die Praxen weniger Zeit für sie hätten und dass leider auch viele ohne hausärztliche Versorgung dastehen würden (Pressemitteilung [PM] vom 10.07.2026).

     

    • KBV: Für die KBV ist der Tag für die Patienten und die medizinische Versorgung „bitter“. Die Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner betonen, dass mit den nachgelegten Änderungsanträgen gravierende handwerkliche Fehler und juristisch wackelige Regelungen in das Gesetz gekommen seien, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten noch einmal zusätzlich verschlechtern würden (Erste KBV-PM vom 10.07.2026 und zweite KBV-PM vom 10.07.2026).

     

    • KVNO: Für Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein (KVNO), ist das Gesetz kein Beitragssatzstabilisierungsgesetz mehr, sondern ein Versorgungskürzungsgesetz und spielt damit insbesondere auf die Abschaffung der TSVG-Sondervergütungen für mehr Termine an. Wer sich an die Vorgaben des Gesetzgebers gehalten habe, werde im Nachhinein dafür bestraft, so Bergmann (KVNO-PM vom 10.07.2026).

     

    • DEGAM: Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) kritisiert das hektisch bis chaotische Verfahren zum Sparpaket. DEGAM-Vizepräsidentin Prof. Jutta Bleidorn erklärte, dass die Ausgaben für die Primärversorgung in Deutschland deutlich unter dem europäischen Vergleich lägen. In diesem Bereich zu kürzen sei wenig effizient. Was gebraucht werde, sei eine Aufwertung und Investition in die Primärversorgung (DEGAM-PM vom 10.07.2026).
    Quelle: ID 50898884