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  • · Fachbeitrag · Qualitätssicherung

    Fraktursonografie: Genehmigungsvoraussetzungen beschlossen

    | Die Fraktursonografie bei Kindern kann seit dem 01.10.2025 mit der EBM-Nr. 33053 abgerechnet werden. Inzwischen haben KBV und Krankenkassen in der Qualitätssicherungsvereinbarung „Ultraschall“ die Voraussetzungen für eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung festgelegt. |

     

    Danach kann die fachliche Qualifikation durch die Teilnahme an einer strukturierten Fortbildung über mindestens sechs Stunden (acht Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) nachgewiesen werden Im Rahmen dieser Qualifikation werden entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten für die Fraktursonografie vermittelt. Die strukturierte Fortbildung kann insgesamt oder in Teilen als Onlinekurs abgehalten werden.

     

    Alternativ kann bis zum 01.01.2026 die fachliche Befähigung zur Fraktursonografie auch über die selbstständige Durchführung von 50 B-Modus-Sonografien bei Frakturverdacht nachgewiesen werden. Diese Sonografien müssen vor dem 01.10.2025 erbracht worden sein.

     

    Die Anforderungen an die apparative Ausstattung sind in der Anlage III AK 13.1 der Ultraschall-Vereinbarung geregelt.

    Quelle: ID 50597903