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  • · Fachbeitrag · Praxisorganisation/Vorhaltepauschale

    Ende der Telefon-AU – „Super-GAU“ für Arztpraxen oder Chance für digitale Orgawende?

    von Heike Junge-Rappenberg, Praxismanagement, Soest

    Ab dem 01.01.2027 soll nach dem Willen der Bundesregierung die telefonische Krankschreibung oder Telefon-AU, die in der Pandemie als Rettungsanker für überlastete Wartezimmer eingeführt worden war, wieder abgeschafft werden (siehe Punkt 11 des „ Programms für Aufschwung und Beschäftigung “ der Bundesregierung). Viele Hausärztinnen und Hausärzte reagieren mit Unverständnis – droht doch nun wieder der Ansturm von Patienten mit banalen Infekten, die nur für die Arbeitsunfähigkeits(AU)-Bescheinigung das Wartezimmer blockieren. Doch wer jetzt in den Abwehrmodus schaltet, vergibt die Chance, die Patientensteuerung grundlegend zu modernisieren. Die Telefon-AU war ein Provisorium. Doch die Zukunft gehört einer hybriden Struktur, die den ärztlichen Rat vom administrativen Aufwand trennt.

    Videosprechstunde als Kriterium für die Vorhaltepauschale

    Der Wegfall der Telefon-AU macht den Videokanal wichtiger denn je. Betrachten Sie die Videosprechstunde nicht als „lästigen Ersatz“, sondern als „Business-Case“. Warum? Eines der zehn Kriterien für die Zuschläge zur Vorhaltepauschale (EBM-Nrn. 03040, 03041 & 03042) ist eine Mindestquote an Videosprechstunden (Nr. 01450 in mind. 1 Prozent der Behandlungsfälle).

     

    Die AU per Video erfüllt den Wunsch des Patienten nach Bequemlichkeit und Infektionsschutz, sichert Ihnen aber gleichzeitig den „persönlichen Kontakt“ im Sinne der Abrechnung. Während das Telefonat oft als Minimalaufwand zwischen Tür und Angel verbucht wird, ist die Videosprechstunde ein geplanter, dokumentierter und vor allem strukturfördernder Kontakt. Wer hier eine Routine etabliert, reduziert die Infektlast im Wartezimmer massiv und stabilisiert sein Honorar über die Strukturzuschläge nach den Nrn. 03041 und 03042.Prüfen Sie monatlich: Erreichen wir bei der Videosprechstunde die Mindestquote für die Vorhaltepauschale? Nutzen Sie die Umstellung der AU-Regeln, um gezielt Patienten in die Videosprechstunde zu lenken, die sonst nur „kurz mal anrufen“ würden. So verwandeln Sie die – womöglich auch mal nicht abgerechnete – Telefonzeit in honorarwirksame Strukturzeit.

     

    MERKE — Seit dem 01.01.2026 basieren die Zuschläge zur EBM-Vorhaltepauschale auf zehn Kriterien, von denen eines das Angebot von Videosprechstunden einer Hausarztpraxis betrifft (Details zur reformierten Vorhaltepauschale siehe „EBM-Nr. 03040: So sichern sich Hausarztpraxen die neue Vorhaltepauschale ab Quartal I/2026 sowie in dem Rechentool AAA-Vorhaltepauschalenrechner).

     

    Der „digitale Tresen“: Halten Sie Ihre Telefonleitung sauber

    Warum ist das Telefon in Ihrer Praxis ständig besetzt? Weil es für alles genutzt wird, vom echten medizinischen Notfall bis hin zur Frage „Ist mein Rezept schon fertig?“. Die Abschaffung der Telefon-AU kann ein geeigneter Aufhänger sein, um die „administrative Trennung“ in der Praxis einzuführen.

     

    Etablieren Sie konsequent einen „digitalen Tresen“. Das kann ein Patientenportal, ein Messenger-System oder ein spezielles Formular auf Ihrer Website sein, das direkt in die Praxissoftware einspeist. Hier werden Rezepte, Überweisungen und auch AU-Folgeanfragen (nachdem der Patient einmal physisch in der Praxis war) abgewickelt. Zentraler Vorteil und Ziel des digitalen Tresens:

    • Vorteil: Wenn ein Patient sein Anliegen zur Unzeit (beispielsweise morgens um 3:00 Uhr) per App einreicht, kann Ihr Team diese Aufgaben am Vormittag konzentriert und blockweise abarbeiten.
    • Ziel: Das Telefon muss wieder frei werden für das, wofür es gedacht ist: das medizinische Gespräch und die Akut-Triage.

    Workflows neu denken: Triage und Akut-Fenster

    Um die drohende Überfüllung im Wartezimmer ab 2027 zu vermeiden, braucht es moderne Gatekeeper. Nutzen Sie digitale, ggf. KI-basierte Telefonassistenten, die dem Team vorab signalisieren: „Braucht dieser Patient wirklich einen Termin vor Ort oder reicht die Kurzvisite per Video?“

     

    Strukturieren Sie Ihre Sprechstunde neu: Trennen Sie Infekt-Zeitfenster strikt von Routine-Terminen. Das erhöht nicht nur die hygienische Sicherheit, sondern signalisiert den Patienten auch: „Wir steuern den Strom – wir werden nicht von ihm überrollt.“

     

    FAZIT — Die geplante Abschaffung der Telefon-AU ist ein Weckruf. Hausarztpraxen, die weiterhin auf rein telefonische Prozesse setzen, müssen auch weiterhin die steigende Last der Anfragen bewältigen. Wer jedoch diesen Einschnitt als Katalysator nutzt und das Thema einer digitale(re)n Praxisorganisation angeht, gewinnt Souveränität zurück.

     

    Der Wandel ist kulturell: Die „Erwartung“ der Patientinnen und Patienten („Ich will das schnell am Telefon erledigen“) sollte in eine „digitale Bequemlichkeit“ gewandelt werden („Ich erledige das per App/Portal, ohne in der Warteschleife zu hängen“). Wichtig ist dabei, auch ältere Patientengruppen nicht aus dem Blick zu verlieren und diesen im Rahmen des Wandels ein passendes Angebot zu unterbreiten.

     

    Am Ende dieses Anpassungsprozesses, sozusagen als Zielbild, steht dann eine Arztpraxis, in der das Telefon wieder vor allem ein Werkzeug für den ärztlichen Rat ist – und nicht die Dauer-Störquelle für das gesamte Praxisteam.

     

     

    Weiterführende Hinweise

    • „GKV-Reform beschlossen: Auswirkungen und erste Tipps für Hausarztpraxen“ (AAA 08/2026, Seite 2)
    Quelle: ID 50925287