· Fachbeitrag · EBM 2026
EBM-Nr. 03040: So sichern sich Hausarztpraxen die neue Vorhaltepauschale ab Quartal I/2026
| Mit deutlicher Verzögerung hat der Bewertungsausschuss am 19.08.2025 die im Zusammenhang mit der Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen gesetzlich vorgegebenen Änderungen bei der hausärztlichen Vorhaltepauschale beschlossen. Eigentlich sollte die Beschlussfassung bereits bis zum 31.05.2025 erfolgen. Um den KVen wegen der Verzögerung mehr Zeit für die Umsetzung zu geben, treten die Änderungen nun erst zum 01.01.2026 in Kraft. Für das erste „Entbudgetierungsquartal“ der Hausärzte, das Quartal IV/2025, bleibt es also noch bei der derzeitigen Bewertung der Nr. 03040. Die beschlossenen Änderungen fassen wir nachfolgend zusammen. |
Was bleibt unverändert? Was ist neu?
Die sogenannte Vorhaltepauschale als Zusatzpauschale für die Vorhaltung der zur Erfüllung von Aufgaben der hausärztlichen Grundversorgung notwendigen Strukturen wird ‒ wie bisher auch ‒ von der KV mit der Nr. 03040 zugesetzt. Die Bewertung der Nr. 03040 sinkt jedoch von 138 Punkte um 10 Punkte auf 128 Punkte.
In Abhängigkeit von der Erfüllung weiterer Voraussetzungen gibt es künftig zwei Zuschläge zur Nr. 03040, die beide ebenfalls von der KV automatisch zugesetzt werden:
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