Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Mammographie-Screening

    Teilnahme an Fallkonferenzen auch per Telefon

    | Die regelmäßige Durchführung einer präoperativen und einer postoperativen multidisziplinären Fallkonferenz ist Bestandteil des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening. Um die Teilnahme an einer solchen Fallkonferenz abrechnen zu können, war bisher die körperliche Anwesenheit des Arztes erforderlich - diese entfällt ab 1. Juli 2012. |

     

    Der Programmverantwortliche Arzt soll bei entsprechenden Angaben der Frau auch den behandelnden Haus- oder Frauenarzt zu der Fallkonferenz einladen. Für die Teilnahme an einer solchen Fallkonferenz kann der Haus- oder Frauenarzt die Gebührenposition 01758, bewertet mit 190 Punkten, abrechnen. Um diese Gebührenposition ansetzen zu können, mussten Hausärzte und Gynäkologen bisher persönlich an der Fallkonferenz teilnehmen. Inzwischen wurde die entsprechende Bestimmung in der Anlage zu den Bundesmantelverträgen dahingehend geändert, dass die Teilnahme der Haus- und Frauenärzte an einer solchen Fallkonferenz auch durch telefonische Zuschaltung erfolgen kann. In diesem Sinne ist mit Wirkung zum 1. Juli 2012 eine zweite Anmerkung hinter der Gebührenposition 01758 in den EBM aufgenommen worden. Ziel dieser Änderung ist es, die Einbindung der Haus- und Frauenärzte beim Mammographie-Screening zu fördern.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 1 | ID 32916290