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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Mehrere dringende Besuche und Samstagsbesuche in Altenheimen

    von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal

    Frage: „In der Januar-Ausgabe von „Abrechnung aktuell“ wurde ausführlich über die Abrechnung von Besuchen in Pflege-/Altenheimen berichtet. Unsere hausärztliche Gemeinschaftspraxis betreut mehrere solche Heime. Im Rahmen dieser Betreuung führen wir regelmäßig Besuche durch. Die für uns zuständige KV hat uns mitgeteilt, dass die Abrechnung der dringenden Besuche in Pflege-/Altenheimen nach Nr. 01415 und der Zuschlag Nr. 01102 bei Heimbesuchen an Samstagen derzeit einer Plausibilitätsprüfung unterzogen wird. Bei unserer Abrechnung - so die KV - sei aufgefallen, dass wir die dringenden Heimbesuche nach Nr. 01415 häufig mehrfach an ein und demselben Tag für Besuche in demselben Wohnheim abgerechnet haben und außerdem bei Samstagsbesuchen mehrfach die Zuschlagsposition Nr. 01102. Wegen zeitlicher Überlastung unter der Woche führen wir Besuche in Heimen auch an Samstagen durch. Kann die KV die Mehrfachberechnung der dringenden Besuche nach Nr. 01415 bzw. die Berechnung der Samstagszuschläge nach Nr. 01102 streichen?“

     

    Antwort: Voraussetzung für die Berechnung eines dringenden Besuchs in Pflege-/Alten-/Wohnheimen ist eine Anforderung des Besuchs durch das Pflegepersonal und dessen Ausführung noch am Tag der Bestellung. In der Regel läuft dies so ab, dass im Laufe des Tages in der Praxis angerufen und der erforderliche Besuch für bestimmte Patienten bestellt wird. Die Besuche werden dann zumeist zu einem späteren Zeitpunkt (unter Umständen auch erst am Abend des Bestelltages) ausgeführt und sind dann nach Nr. 01415 abzurechnen.

     

    In der Leistungsbeschreibung zu Nr. 01415 findet sich kein Vermerk, dass diese Position beim Besuch mehrerer Patienten in einem Wohnheim nicht mehrfach nebeneinander berechnungsfähig ist. Werden somit dringende Besuche für Patienten in Pflege-/Alten-/Wohnheimen bestellt und noch am Bestelltag ausgeführt, kann die Nr. 01415 gegebenenfalls auch mehrfach an demselben Tag bei verschiedenen Patienten - die aber in demselben Heim untergebracht sind - abgerechnet werden.