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  • 20.02.2017 · Fachbeitrag · Leserforum EBM

    Unvorhergesehene Inanspruchnahme und die 03030 EBM

    | Frage: Unsere Sprechstunde ist häufig erst zwischen 18 und 19 Uhr beendet. Zumeist bleibe ich – die Praxis ist dann geschlossen – noch einige Zeit vor Ort, um Briefe zu diktieren usw. Manchmal ist auch noch eine Mitarbeiterin anwesend. Immer wieder kommt es vor, dass Patienten nach 19 Uhr an der Praxistür schellen, weil sie annehmen, dass die Sprechstunde noch nicht beendet ist. Zudem ist unsere Landpraxis dafür bekannt, dass sie häufig auch später am Abend noch besetzt ist. Wie sind derartige Inanspruchnahmen abzurechnen? |