· Nachricht · KV-Honorar 2027
Noch keine Einigung über den Orientierungspunktwert – Veränderungen der MGV für 2027 beschlossen
KBV und Krankenkassen haben sich in den bisherigen Verhandlungen noch nicht über eine Anpassung des Orientierungspunktwerts (O-Wert) für 2027 verständigen können (O-Wert 2026: 12,7404 Cent). Ggf. muss der (Erweiterte) Bewertungsausschuss in seiner nächsten Sitzung am 23.09.2026 entscheiden.
GKV-Spargesetz wirkt sich auf O-Wert-Verhandlungen aus
Die Verhandlungen gestalten sich auch vor dem Hintergrund des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes schwierig. Zwar gelten die gesetzlichen Anpassungsparameter fort, wie u. a. die Entwicklung der für Arztpraxen relevanten Investitions- und Betriebskosten. Neu ist jedoch, dass bei der Anpassung der Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu beachten ist. Konkret bedeutet dies, dass die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) nicht stärker steigen darf als die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen je Krankenkassenmitglied (Grundlohnrate). Zudem wird die Veränderung der Grundlohnrate für die Jahre 2027, 2028 und 2029 jeweils um einen Prozentpunkt abgesenkt. Die Grundlohnrate 2027 wird bis zum 15.09.2026 festgestellt.
MGV-Veränderungsraten für 2027 beschlossen
Bereits beschlossen wurden hingegen die Veränderungsraten der MGV für 2027 auf Grundlage der Entwicklung der Morbidität (Behandlungsdiagnosen) und der Demografie (Alter und Geschlecht). Während im Vorjahr die Veränderungsraten sowohl bei der Morbidität als auch bei der Demografie in allen 17 KVen negativ waren, die MGV also tendenziell gesunken ist, sind beide Veränderungsraten für 2027 leicht positiv: Nach Angaben der KBV steigt die Demografierate im Bundesdurchschnitt um 0,07 Prozent, die diagnosenbezogene Veränderungsrate sogar um 0,75 Prozent. Die im Vorjahr ermittelten Trends zu einer „Verjüngung“ der Bevölkerung und einem Rückgang speziell von Atemwegserkrankungen haben sich bundesweit nicht fortgesetzt.