Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · KV-Honorar 2027

    Noch keine Einigung über den Orientierungspunktwert – Veränderungen der MGV für 2027 beschlossen

    KBV und Krankenkassen haben sich in den bisherigen Verhandlungen noch nicht über eine Anpassung des Orientierungswerts für 2027 verständigen können. Bisher ist nur bekannt, dass die Positionen beider Seiten unverändert weit auseinander liegen. Ggf. muss der (Erweiterte) Bewertungsausschuss in seiner nächsten Sitzung am 23.09.27 entscheiden. Aktuell beträgt der Orientierungspunktwert (O-Wert) 12,7404 Cent.

     

    GKV-Spargesetz wirkt sich auf O-Wert-Verhandlungen aus

    Die Verhandlungen gestalten sich auch vor dem Hintergrund der gesetzlichen Änderungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz schwierig. Zwar gelten die gesetzlichen Anpassungsparameter fort, wie u. a. die Entwicklung der für Arztpraxen relevanten Investitions- und Betriebskosten. Neu ist jedoch, dass bei der Anpassung der Grundsatz der Beitragssatzstabilität zwingend zu beachten ist. Konkret bedeutet dies, dass die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) nicht stärker steigen darf als die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen je Krankenkassenmitglied (Grundlohnrate). Zudem wird die Veränderung der Grundlohnrate für die Jahre 2027, 2028 und 2029 jeweils um einen Prozentpunkt abgesenkt. Die Grundlohnrate 2027 wird bis zum 15.09.2026 durch das Bundesministerium für Gesundheit festgestellt.

     

    MGV-Veränderungsraten für 2027 beschlossen

    Bereits beschlossen wurden hingegen die Veränderungsraten der MGV für 2027 auf Grundlage der Entwicklung der Morbidität (Behandlungsdiagnosen) und der Demografie (Alter und Geschlecht). Während im Vorjahr die Veränderungsraten sowohl bei der Morbidität als auch bei der Demografie in allen 17 KVen negativ waren, die MGV also tendenziell gesunken ist, sind beide Veränderungsraten für 2027 leicht positiv: Nach Angaben der KBV steigt die Demografierate im Bundesdurchschnitt um 0,07 Prozent, die diagnosenbezogene Veränderungsrate sogar um 0,75 Prozent. In den einzelnen KV-Bezirken weichen diese Raten teilweise vom Bundestrend ab: Unverändert negativ sind die Veränderungsraten bei der Demografie in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie die diagnosenbezogenen Veränderungsraten in Berlin und Hamburg. Die im Vorjahr ermittelten Trends zu einer „Verjüngung“ der Bevölkerung und einem Rückgang speziell von Atemwegserkrankungen haben sich bundesweit jedoch nicht fortgesetzt.

    Quelle: ID 50944582