· Fachbeitrag · EBM 2026
MGV-Änderungsraten beschlossen ‒ wo landet der Orientierungspunktwert 2026?
| KBV und Krankenkassen haben sich in den bisherigen Verhandlungen noch nicht über eine Anpassung des Orientierungspunktwerts für 2026 verständigt. Im Gegensatz zu den Vorjahren ist bisher weder die Forderung der KBV noch das Angebot der Krankenkassen bekannt geworden. Die Verhandlungen sollen Mitte September fortgesetzt werden. Aktuell beträgt der Orientierungspunktwert 12,3934 Cent. Bereits beschlossen wurden hingegen die Veränderungsraten der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) für 2026 auf Grundlage der Entwicklung der Morbidität (Behandlungsdiagnosen) und der Demografie (Alter und Geschlecht). |
Orientierungspunktwert zuletzt zweimal um 3,85 Prozent angehoben
Es stellt sich die Frage, in welcher Größenordnung der Orientierungspunktwert zum 01.01.2026 angepasst wird, wo also das Verhandlungsergebnis landet. Die prozentualen Anpassungsschritte des Orientierungspunktwerts betrugen in den vergangenen beiden Jahren jeweils +3,85 Prozent. Es sind die größten Schritte seit dem Jahr 2013, als der Orientierungspunktwert erstmals nach der aktuellen Systematik ermittelt wurde.
MGV-Veränderungsraten für 2026 erstmals durchgängig negativ
Die MGV-Veränderungsraten sind hingegen bereits beschlossen und erstmals in allen 17 KVen sowohl bei der Morbidität als auch der Demografie negativ. Nach Angaben der KBV (iww.de/s14351) sinkt die Demografierate im Bundesdurchschnitt um 0,18 Prozent, die diagnosenbezogene Veränderungsrate sogar um 0,74 Prozent. Ursächlich für die negativen Veränderungsraten ist zum einen die durch Geburt und Zuwanderung etwas jünger gewordene Bevölkerung, zum anderen der Rückgang speziell von Atemwegserkrankungen sowie der höhere Anteil an Versicherten, die in 2023 keine Praxis aufgesucht haben.