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  • 26.02.2015 · Fachbeitrag · Krankenversicherungsrecht

    Keine Neuropädiatrie ohne Qualifikation

    | Die Abrechnung neuropädiatrischer Leistungen nach dem EBM setzt die fachliche Qualifikation „Neuropädiatrie“ voraus. Eine behördliche Genehmigung kann diese Qualifikation nicht ersetzen, entschied das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 10.12.2014, Az. B 6 KA 49/13 R). |