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  • 26.02.2015 · Fachbeitrag · Krankenversicherungsrecht

    Keine Neuropädiatrie ohne Qualifikation

    Die Abrechnung neuropädiatrischer Leistungen nach dem EBM setzt die fachliche Qualifikation „Neuropädiatrie“ voraus. Eine behördliche Genehmigung kann diese Qualifikation nicht ersetzen, entschied das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 10.12.2014, Az. B 6 KA 49/13 R).