26.02.2015 · Fachbeitrag · Krankenversicherungsrecht
Keine Neuropädiatrie ohne Qualifikation
Die Abrechnung neuropädiatrischer Leistungen nach dem EBM setzt die fachliche Qualifikation „Neuropädiatrie“ voraus. Eine behördliche Genehmigung kann diese Qualifikation nicht ersetzen, entschied das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 10.12.2014, Az. B 6 KA 49/13 R).
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