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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Wegfall der Praxisgebühr - Darauf müssen Sie ab 1. Januar 2013 achten

    | Die Praxisgebühr wird bekanntlich zum 1. Januar 2013 abgeschafft. Insbesondere Hausärzte werden dadurch von erheblichem bürokratischen Aufwand entlastet. Damit entfällt auch ab dem Quartal 1/2013 die Kennzeichnung von zuzahlungspflichtigen und zuzahlungsbefreiten Behandlungsfällen in der Abrechnung. Auf Folgendes sollten Sie jedoch achten. |

     

    Entfall der Pseudoziffern 80032 ff.

    Die sogenannten Pseudoziffern 80032 bis 80047 sind ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr gültig und werden aus der Praxissoftware herausgenommen. Die Software-Anbieter wurden darüber von der KBV informiert. Sollte Ihr Anbieter dies mit dem Update für das 1. Quartal 2013 nicht umsetzen können, ignorieren Sie einfach die Praxisgebühr-Funktionen ab Januar in Ihrem Programm.

     

    MERKE | Wenn Sie Behandlungsfälle aus dem Jahre 2012 erst nach dem 1. Januar 2013 abrechnen können, müssen Sie die in Betracht kommenden Pseudoziffern manuell in die Abrechnung eingeben.