29.06.2015 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
NäPa-Nr. 03322 neben Besuchen künftig berechnungsfähig
Der Bewertungsausschuss hat jetzt beschlossen, dass auch die EBM-Nr. 03322 für die Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer neben den EBM-Nrn. 03062 und 03063 abgerechnet werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Aufzeichnung des Langzeit-EKG-Geräts mit Abnahme des Geräts durch den NäPa im Rahmen des Besuchs abgeschlossen wird. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Juli 2015.
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